Hallo,
kann ein Darlehensgeber für eine Immobilie, im Grundbuch eingetragen, dem Darlehensnehmer, z.B. naher Angehöriger, eine Restschuld-Summe ohne Anspruch erlassen?
Wie stellt sich die „Steuer-Seite“, falls der Darlehensnehmer die Schuldzinsen bei der jährlichen Einkommensteuer geltend gemacht hatte und der Darlehensgeber für die Zinseinnahmen Steuer entrichtet hatte?
Darf man, wie in dem Beispiel, einfach auf eine Restschuld verzichten?
Restschuldverzicht nennt sich Umgangssprachlich auch Schenkung und erfüllt ggf. einen Steuertatbestand.
Aufwendungen (Zinsen) geltend machen darf man nur, wenn sie auch entstanden sind. An sonsten handelt es sich um einen Straftatbestand.
Einnahmen darf man geltend machen so viel man will. Selbst dann, wenn sie nicht entstanden sind. Da ist der Staat sehr großzügig.
vnA
… danke für die Antwort. Die „Steuer-Seite“ wurde, wie in der Frage erwähnt, sauber, abgewickelt. Anscheinend wird die Restschuld als Schenkung angesehen…
Danke!