Folgender Fall: Man macht mit einem Bestattungsinstitut aus, dass die Todesfallversicherung ans Institut ausgezahlt werden soll und dieses den Rest der Summe an eine Nachbarin oder Freundin auszahlen soll.Darüber macht man selbstverständlich ein Testament.Kommt man ins Pflegeheim und kann die Kosten nicht alleine tragen, so das das Sozialamt zuzahlen muss, wie ist es dann mit diesem Rest aus der Todesfallversicherung?
Muss der Erbe diese dann ans Sozialamt abgeben?