Hallo liebe Experten,
nehmen wir an, Arbeitnehmer A hat aufs Jahr 28 Tage Urlaub. Heute sind davon noch 11 Tage übrig. Wenn er jetzt zum 30.9. kündigen würde, wäre sein Resturlaubsanspruch dann anteilig, also minus 6 Tage (3 Monate), oder wäre dieser 11 Tage?
Danke,
NOrah
Hallo,
wäre sein Resturlaubsanspruch dann anteilig,
also minus 6 Tage (3 Monate), oder wäre dieser 11 Tage?
Gibts eine vertragliche/tarifvertragliche Regelung zum Urlaub? Wenn ja, was steht da alles zum Thema Urlaub?
MfG
Hallo,
tarifliche Regelungen gibt es keine.
Norah
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Hallo,
tarifliche Regelungen gibt es keine.
Und [arbeits]vertragliche?
Hi,
ebenso wenig. Wenn es irgendwo stünde, müsste Arbeitnehmer A ja nicht hilflos fragen 
Es ist jedenfalls nirgends schriftlich fixiert.
NOrah
Hallo,
tarifliche Regelungen gibt es keine.
Und [arbeits]vertragliche?
Hi,
ebenso wenig. Wenn es irgendwo stünde, müsste Arbeitnehmer A
ja nicht hilflos fragen
Ich hatte auch nicht erwartet, die gesetzlichen Regelungen aus irgendeinem [Tarif]vertrag zu erfahren. 
Geregelt ist der Anspruch auf vollen Jahresurlaub im Bundesurlaubsgesetz für den gesetzlichen Mindesturlaub. Analog wird zwar, für den Teil, der über den gesetzlichen Mindesturlaub (24 Werktage = 4 Wochen) hinausgeht das gleiche angewendet, aber wenn vertraglich eine Zwölftelung geregelt ist, dann ists halt anders.
Keiner weiß, was bei den Fragestellern hier in Verträgen oder Tarifverträgen steht. Die Nachfragerei geschieht nicht aus Langeweile, sondern weil man oft eben nicht pauschale Antworten - ohne dei [tarif]vertraglichen Regelungen - geben kann.
MfG
Abend!
Ich denk was Xolophos dir sagen möchte ist, AN A hat Anspruch auf
die vollen 11 Tage.
Gruß
Stefan
off topic
Hallo,
Ich denk was Xolophos dir sagen möchte ist, AN A hat Anspruch
auf
die vollen 11 Tage.
Danke Stefan! Bei meiner Erkläreritis, hab ich das Wichtigste doch glatt vergessen. :o)
MfG