Resturlaub

Liebe/-r Experte/-in,
Urlaub nach Schwangerschaft mit Beschäftigungsverb

Hallo, ich möchte gern wissen, ob es wirklich so ist, dass man nach einer Schwangerschaft mit Beschäftigungsverbot und anschl. Elternzeit noch „Resturlaub“ bekommt? Wenn ja, wie wird der berechnet, bei welcher Stelle kann ich mich hierzu erkundigen? Danke für Eure Antworten!

Hallo, tut mir leid, dazu kann ich nichts sagen. Am besten könnte vielleicht die Gewerkschaft Auskunft geben.
Freundliche Grüße
Frank