Resturlaub abgelten oder gewähren

Hallo,

AN hat am Ende seiner Arbeitszeit bei Firma A 27 Tage Resturlaub ( Ende des beschäftigungsverhältnisses 31.07.2012). Diese können abgegolten oder gewährt werden. Neuer AG (ab 1.8.)gewährt 11 Urlaub für den Rest des Jahres. AN wurde in Einstellungsgespräch gefragt , ob er schon einen Urlaub gebucht hat. AN bestätigt dies, weißt aber öfters darauf hin diesen auch stornieren zu können , falls nötig. Neuer AG will Urlaub aber genehmigen. Neuer AG möchte zu Beginn der Beschäftigung eine bescheinigung über restliche urlaubstage. Neuer AG „hätte es gerne, wenn AN seinen werden. bei altem AG nimmt oder abgelten lässt.“ Der neue Ag weiß nicht, dass der AN noch 27 Tage hat.

Meine Frage: Wenn der AN sich die vollen 27 Tage abgelten lässt, hat dies irgendwelche Konsequenzen für den Urlaub beim neuen AG? Wie sollte sich der AN verhalten?

Hi!

Meine Frage: Wenn der AN sich die vollen 27 Tage abgelten
lässt, hat dies irgendwelche Konsequenzen für den Urlaub beim
neuen AG?

Der neue AG kann die 27 Tage auf den Anspruch anrechnen - und vermutlich wird er es auch machen, da er sonst eigentlich keinen Grund hat, nach dem bereits gewährten Urlaub zu fragen.

Wie sollte sich der AN verhalten?

Er hat nicht wirklich die Wahl, da der alte AG den Urlaub entweder gewähren oder auszahlen MUSS.

Gruß
Guido