Hallo!
Eine Freundin hat folgendes Problem:
Sie arbeitet seit 18 Jahren in einer Spedition. Bisher war es üblich,
daß alle Mitarbeiter Resturlaubstage ins neue Jahr „mitnehmen“ durften und diese eben bis 31.3. des neuen Jahres genommen haben mußten.
Nun haben die Mitarbeiter seit 1.7. einen neuen Chef, der verlangt, daß die Mitarbeiter alle Urlaubstage z.B. des Jahres 2006 bis zum 31.12.06 genommen haben müssen und z.B. für bei einem geplanten Weihnachtsurlaub vom 22.12.06 bis 04.01.07, für die Zeit ab 2.1. schon den Urlaub des Jahres 2007 „anbrechen“ müssen.
Ist das denn so Rechtens? Oder gilt hier eine Art „Gewohnheitsrecht“,
denn diese Neuregelung wurde nie öffentlich gemacht…
Außerdem ist meine Freundin alleinerziehend und muß zusehen, daß sie mit ihren Urlaubstagen so viel Ferienzeit wie irgend möglich abdecken kann, da sie ihre 9-jährige Tochter in dieser Zeit nicht allein lassen kann.
Hallo,
gem. § 7 III BUrlG ist der Urlaub in der Regel im laufenden Kalendarjahr zu nehmen und zu gewähren. Diese Bestimmung diehnt gerade dem Schutz des Arbeitnehmers.
Nur im Ausnahmefall, dass der Urlaub aus sehr gewichtigen Gründen nicht genommen werden konnte, ist der Urlaub bis zum 31.3. des Folgejahres zu gewähren und zu nehmen.
Da es eben gesetzlich bestimmt ist, den Urlaub im Kalendarjahr zu nehmen, dürfte es kaum möglich sein, sich auf eine „betriebliche Übung“ der Urlaubsübertragung zu berufen. Der AG hat eben auch die Pflicht, darauf hinzuwirken, dass der Urlaub innerhalb des gesetzlichen Rahmens genommen wird.
Auch ganz praktisch ist es doch für die Urlaubsplanung zur Abdeckung von Ferienzeiten bedeutungslos, ob man diesjährigen oder letztjährigen Urlaubsanspruch verwendet. 30 Tage bleiben 30 Tage, egal wie mans dreht, durch Ansparen, wird der Urlaub nicht mehr und es lassen sich nicht mehr Ferienzeiten abdecken.
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Hallo Steffi,
Dietmar hat vollkommen recht. Der Urlaub muss im laufenden Kalenderjahr genommen werden und nur durch wichtige Gründen z. B. das der Arbeitnehmer keine Chance hatte, den Urlaub voll im Kalenderjahr zu nehmen, kann er ins andere Jahr verschoben werden, aber auch nur bis 31.03.
Gruß Caty