Guten Tag,
Gibt es eine legale Frist an der der Arbeitgeber sich halten soll, wenn es um die Auszahlung vom Resturlaub(nach AN Kündigung) geht ?
Z.B. der Arbeitnehmer hat einen Resturlaub von 5 T.(AG einverstanden mit den 5 T.), er hat in der Firma bis Ende Januar gearbeitet. Anfang Februar hat er eine Überweisung für sein Januar-Gehalt erhalten. Ein paar Tage später erhält er die Gehaltabrechnung wo der Resturlaub explizit zum Brutto eingefügt wurde. Vom Netto betrag wurde aber nur der Netto Gehalt bezahlt. Der AN wartet schon seit einem Monat auf die restliche Zahlung, wie lang noch darf der AG ihn warten lassen ?
Gibt es eine legale Frist an der der Arbeitgeber sich halten
soll, wenn es um die Auszahlung vom Resturlaub(nach AN
Kündigung) geht ?
Naja, eigentlich zum Ende der Beschäftigung.
Z.B. der Arbeitnehmer hat einen Resturlaub von 5 T.(AG
einverstanden mit den 5 T.), er hat in der Firma bis Ende
Januar gearbeitet. Anfang Februar hat er eine Überweisung für
sein Januar-Gehalt erhalten. Ein paar Tage später erhält er
die Gehaltabrechnung wo der Resturlaub explizit zum Brutto
eingefügt wurde.
Natürlich wird der Urlaub BRUTTO abgerechnet!
Vom Netto betrag wurde aber nur der Netto
Gehalt bezahlt.
Klar, man bekommt ja auch nur das NETTO ausgezahlt.
Der AN wartet schon seit einem Monat auf die
restliche Zahlung, wie lang noch darf der AG ihn warten lassen
?
Tut mir Leid, war auch nicht ganz klar formuliert.
Sagen wir der AN hat einen Brutto Fixgehalt von (Z) €.
Er erhält jeden Monat Netto einen Betrag (A9 €.
In dem Fall wurden (A) € bereits Anfang Februar überwiesen.
Auf der engültige Gehaltabrechnung steht aber beim Brutto eine Zeile mit (Z) € und eine Zeile (Resturlaub) mit (X) €.
Der Netto Betrag ist dann (Y) €
Von diesen (Y) € wurde aber nur (A) € bezahlt.
(Y) - (A) ist dann der Betrag der vom AG noch nicht bezahlt wurde.