Hallo,
da ich am 12.07. meine mündliche Abschlussprüfung habe, will ich natürlich meinen Resturlaub noch nehmen. Nun gibt es mit dem Arbeitgeber ein Problem, bei dem ich nicht weiß ob das rechtlich so richtig ist.
Auf meinem Ausbildungsvertrag steht, dass ich für dieses Jahr insgesamt 13 Tage Urlaub habe (so wenig da ich ja auslerne).
Nun meinte aber unsere Personalabteilung (wir haben seit einem Jahr eine neue PA), dass ich nur noch 10 Tage hätte, weil das anteilig gerechnet würde. Laut Vertrag endet die Ausbildung am 31.08.2007. Da das Vertragsverhältnis aber schon mit bestehen der Abschlussprüfung am 12.07. endet, wurde mir gesagt dass ich nun auch anteilig weniger Resturlaub hätte. Ist das rechtlich wirklich vertretbar?
Zumal wir ja auch gezwungen sind an Brückentagen einen ganzen Tag Urlaub einzureichen.
wäre froh über antworten 
Hallo,
also ich kann dir nicht sagen wie es rechtlich ist ABER da ich selber Azubi bin und ähnliche Bedingungen habe, sage ich: was im Vertrag steht, steht dir auch zu, egal wie lange die Ausbildung ist. Wenn die mündl. Prüfung vorgezogen wird ist das wohl Pech für die Firma…
Bei mir ist es sogar so: ich habe im September Abschlussprüfung und ich bekomme volle 30 Tage Urlaub auf die 9 Monate, weil es im Vertrag so steht. Das war ein Fehler im Vertrag und ist geändert worden aber ich bekomme trotzdem 30 Tage…
Was meinen andere dazu?
Hi!
Was die PA da zu dir meinte, ist schon völlig berechtigt. Laut dem Berufsbildungsgesetz gilt eine Ausbildung (und damit auch der Ausbildungsvertrag) dann als beendet, sobald man seine Abschlussprüfung bestanden hat.
Die Teilnahme reicht nicht aus, es muss das positive Prüfungsergebnis bekannt sein.
In der Regel liegt das Datum der letzten Prüfung einige Wochen bis Monate vor dem Ausbildungsende des Vertrags. Aber wie gesagt, die Prüfung zählt in diesem Fall mehr als der Vertrag!
Gruß
Andre
Hallo,
Auf meinem Ausbildungsvertrag steht, dass ich für dieses Jahr
insgesamt 13 Tage Urlaub habe (so wenig da ich ja auslerne).
Quatsch mit Soße.
Nun meinte aber unsere Personalabteilung (wir haben seit einem
Jahr eine neue PA), dass ich nur noch 10 Tage hätte, weil das
anteilig gerechnet würde.
Noch größerer Quatsch.
Laut Vertrag endet die Ausbildung am
31.08.2007. Da das Vertragsverhältnis aber schon mit bestehen
der Abschlussprüfung am 12.07. endet, wurde mir gesagt dass
ich nun auch anteilig weniger Resturlaub hätte. Ist das
rechtlich wirklich vertretbar?
Dir stehen mindestens 24 Werktage zu (sind 4 Wochen) lt. Gesetz, da du in der 2. Jahreshälfte ausscheidest. Da kann auch kein Vertrag was dran ändern.
Das ergibt sich aus dem Bundesurlaubsgesetz -> http://bundesrecht.juris.de/burlg/index.html §§ 3, 4 und 5.
Anteiligen Urlaub (1 Zwölftel pro Monat) gäbs nur, wenn du vor dem 30.06. ausscheidest.
Gilt dort ein Tarifvertrag?
MfG
Hi!
Was die PA da zu dir meinte, ist schon völlig berechtigt. Laut
dem Berufsbildungsgesetz gilt eine Ausbildung (und damit auch
der Ausbildungsvertrag) dann als beendet, sobald man seine
Abschlussprüfung bestanden hat.
Das ist schon richtig, aber die Aussage der PA zum Urlaub ist trotzdem falsch.
MfG
also ein Tarifvertrag gibt es bei uns nicht. Ich habe bis jetzt nicht auf den Mindesturlaub bestanden, weil man sich mit unserer Personalabteilung besser nicht anlegt. Ich hatte mal freundlich nachgefragt wann das geld kommt (kam immer unterschiedlich viele tage zu spät, in diesem Fall waren es 20 Tage). da hatte ich innerhalb von 2 wochen 3 abmahnungen im briefkasten wegen irgendwelchen unbelangbaren dingen.
konnte das aber mit einer gegendarstellung und der hilfe der ihk klären. keine der abmahnungen war rechtlich begründet bzw nicht ordentlich gestellt und ohne gespräch vorher.
deshalb frage ich in solchen dingen lieber nach.