Liebe/-r Experte/-in,
Ich hoffe sehr das sie mir weiterhelfen können da ich mich in dieser sache nicht gut auskenne. Mein Fall:
Ich wurde am 03.08.09 mit einem befristeten arbeitsvertrag für zwölf monate eingestellt, der sich am 04.08.10 (mit Neuvertrag) für ein weiteres Jahr bis zum 03.08.11 verlängert hat. Jetzt habe ich betriebsbedingt zum 29.10.10 meine Kündigung erhalten. Meine frage wäre ob ich einen vollen urlaubsanspruch für dieses Jahr habe oder mir noch 5 Urlaubstage (jeweils 2,5 für Monat Nov./ Dez.) abgezogen wird? (wegen befristet!?!) Würde ihn gerne nehmen. (der bis zum ausscheiden auch reicht) Oder muß ich noch 5 Werktage anwesend sein? Mein AG meint er wird mir abgezogen. Ist das korrekt? Ich hoffe sehr sie können mir weiterhelfen. Vielen Dank im vorraus
Hallo, leider habe ich im Moment keine Zeit mich intensiev zu kümmern. Ich empfehle im Betriebsverfassungsgesetz nach zu sehen. z.B. bei www.juris.de
Mf Glück Auf
Heinz
Hallo, leider habe ich im Moment keine Zeit mich intensiev zu
kümmern. Ich empfehle im Betriebsverfassungsgesetz nach zu
sehen. z.B. bei www.juris.de
Mf Glück Auf
Heinz
Vielen Dank für die antwort. ich denke das hilft mir weiter und ich werd mich da mal durchlesen…
Mfg Broichi
Hallo, da kann ich leider nichts zu beitragen, das ist eine rein arbeitsrechtliche Frage.
TS
Hallo broichi
ich denke das dir der Urlaub nur bis Ende Oktober zusteht, da du ab 01.11.2010 kein Arbeitsverhältnis mehr hast. Vielleicht steht etwas direktes im Arbeitszeitgesetz oder die der Arbeitschutzgesetz (über google. Schaue auch nochmal in deinen Arbeitsvertrag, was dort vermerkt ist. Wenn du eine Rechtsschutzversicherung hast oder in der Gewerkschaft bist, kannst du dich auch bei einem Anwalt beraten lassen.
Gruß KAtja
Hallo katja…
Hab mir sowas schon gedacht (aber nicht gehofft natürlich) Evtl ist anwalt keine schlechte idee. Auf jeden fall dank ich dir für deine Antwort mit lieben grüßen…
Broichi