Resturlaub bei eigner Kündigung

Hallo Wissende,

AN1 hatte einen 2,5Jahre laufenden AV1 der am 30.06.06 auslief.
In der letzten Juniwoche wurde ihm ein weiterer befristeter
AV2 bis 30.06.07 angeboten.
Er hat den Vertrag zunächst angenommen.
AN1 hat jetzt Anspruch auf 15Tage Urlaub aus AV1 und 15Tage aus
AV2 also aktuell 30Tage (+ evtl. Zusatzturlaub
wegen Schwerbehinderung Grad 60 und ca. 100Überstunden ).
Es gilt der BAT.
AN1 möchte jetzt zum 31.August 2006 kündigen.
Die Kündigungfrist beträgt 6 Wochen.
Die Frage ist:
Wieviel Resturlaub stehen AN1 jetzt noch zu?

Danke

Mit freundlichen Grüssen
Angestellter23

Hallo Angestellter,

AN1 hat jetzt Anspruch auf 15Tage Urlaub aus AV1 und 15Tage
aus
AV2 also aktuell 30Tage (+ evtl. Zusatzturlaub
wegen Schwerbehinderung Grad 60 und ca. 100Überstunden ).
Es gilt der BAT.

So wird das mit dem Urlaub schon mal nicht berechnet. Wieviel Urlaubsanspruch hat er lt. Vertrag pro Kalenderjahr?

AN1 möchte jetzt zum 31.August 2006 kündigen.
Die Kündigungfrist beträgt 6 Wochen.
Die Frage ist:
Wieviel Resturlaub stehen AN1 jetzt noch zu?

  • Wurde in diesem Jahr schon Urlaub genommen?
  • Ist denn dem AG die Schwerbehinderung überhaupt bekannt?

  • Was ist zu Überstunden geregelt?
  • Gibts eine Zwölftelungsregelung für den Urlaub?

(Könnte teilweise auch im BAT selber stehen, also bitte auch da mal nachschauen)

MfG

auch hallo

siehe vier Posting tiefer …
es stellt sich aber folgende Frage: kann AN bei befristetem Arbeitsverhältnis kündigen? was steht hierzu im Vertrag?

mfg
ED

auch hallo,

es stellt sich aber folgende Frage: kann AN bei befristetem
Arbeitsverhältnis kündigen? was steht hierzu im Vertrag?

Das steht für die „BAT-Leute“ in der Sonderregelung SR 2y.

MfG

hi

ich meinte Urlaubsanspruch bei Künd. in der 2. Jahreshälfte
war leider ungenau formuliert

ED

hi

ich meinte Urlaubsanspruch bei Künd. in der 2.
Jahreshälfte

war leider ungenau formuliert

???

Du hattest u.a. gefragt „es stellt sich aber folgende Frage: kann AN bei befristetem Arbeitsverhältnis kündigen? was steht hierzu im Vertrag?“

Und darauf hab ich geantwortet.

MfG

Hallo Xolophos,

Dank Dir und auch allen anderen die auf die Anfrage reagiert haben.

Hallo Angestellter,

AN1 hat jetzt Anspruch auf 15Tage Urlaub aus AV1 und 15Tage
aus
AV2 also aktuell 30Tage (+ evtl. Zusatzturlaub
wegen Schwerbehinderung Grad 60 und ca. 100Überstunden ).
Es gilt der BAT.

So wird das mit dem Urlaub schon mal nicht berechnet. Wieviel
Urlaubsanspruch hat er lt. Vertrag pro Kalenderjahr?

30 Tage

AN1 möchte jetzt zum 31.August 2006 kündigen.
Die Kündigungfrist beträgt 6 Wochen.
Die Frage ist:
Wieviel Resturlaub stehen AN1 jetzt noch zu?

  • Wurde in diesem Jahr schon Urlaub genommen?

Nein, nicht von diesem Jahr nur der Resturlaub vom
letzten Jahr.

  • Ist denn dem AG die Schwerbehinderung überhaupt bekannt?

Ja, seit ca. 5.7.06. Das ergab für AN1 nochmal 5 Tage
Extraurlaub. Er hat also jetzt noch 35Tage.

Zwischenfrage:
Wann und in welcher Form muss oder sollte AN1 dem neuen
AG (sehr grosser Konzern) von der Schwerbehinderung
(ohne Einschränkungen der Arbeitsfähkeit) unterrichten.
Ist er verplichtet dazu.


  • Was ist zu Überstunden geregelt?

Nichts Klares, aber auf die würde AN1 im Notfall auch verzichten.

  • Gibts eine Zwölftelungsregelung für den Urlaub?

Im AV steht dazu nichts.

(Könnte teilweise auch im BAT selber stehen, also bitte auch
da mal nachschauen)

Ok. Weist Du wo man den aktuell gültigen BAT (für Bayern)
im WWW findet?

Danke nochmal
MfG

Hallo Angestellter,

Er hat also jetzt noch 35Tage.

So siehts aus.

Wann und in welcher Form muss oder sollte AN1 dem neuen
AG (sehr grosser Konzern) von der Schwerbehinderung
(ohne Einschränkungen der Arbeitsfähkeit) unterrichten.
Ist er verplichtet dazu.

Da verweise ich mal auf Herrn Hensche (Anwalt) http://www.hensche.de/Rechtsanwalt_Arbeitsrecht_Hand…
Ist denn die Behinderung auch für den Laien ersichtlich? Wenn ja, dann macht es keinen Sinn den AG diesbezüglich anzulügen. Ansonsten besteht der Kündigungsschutz für Schwerbehinderte eh erst nach Ablauf von 6 Monaten…

Ok. Weist Du wo man den aktuell gültigen BAT (für Bayern)
im WWW findet?

Es gab nur eine Unterteilung Ost/West beim BAT. Hier der für West [http://www.bmi.bund.de/cln_012/nn_122688/Internet/Co…](http://www.bmi.bund.de/cln_012/nn_122688/Internet/Content/Themen/Oeffentlicher Dienst/Einzelseiten/BAT/Bundes-Angestellentarifvertrag BAT Id 92408__de.html)

der dürfte vermutlich (noch) gültig sein. Ob es irgendwelche Übergangsregelungen gibt, weiß ich nicht.

MfG