Resturlaub bei Erwerbsminderungsrente

Hallo zusammmen!

2006 war ich als Bezirksleitung eines Unternehmens tätig. Im Mai 2006 wurde ich schwer krank und bekam im Juli 2007 rückwirkend ab Dezember 2006 volle Erwerbsminderungsrente. Ich habe von meiner Firma bis heute keine Kündigung bzw. keinen Auflösungsvertrag erhalten. Steht mir noch ein finanzieller Ausgleich meines Resturlaubs zu?
Auf eine schrifliche Bitte, 2007, mir meinen Resturlaub zu vergüten, bekam ich von meiner Firma keine Antwort.

Vielen Dank schonmal für Ihre Antworten.

Sorry, hierzu kann ich leider nichts sagen, da kenne ich mich nicht aus.

Hallo Petra61,

leider kenn ich mich diesbezgl. nicht gut aus und möchte mich mit Ratschlägen zurückhalten.
Allerdings kann ich dir nur empfehlen dich mit einem Rechtsanwalt zu besprechen.

Wünsch Dir noch einen schönen Sonntag.
Viele Grüße

hallo
soviel ich weiss - vermindert krankheit oder eine rente nicht den gesetzl. urlaubsanspruch…
das ist ja nun lange her wo du dich bei der firma gemeldet hast. ich weiss nicht ob da nicht der urlaub oder dein anspruch verfallen ist ??? ansonsten betriebsrat…einschreibebrief…gewerkschaft -
usw.
zum rechtsanwalt ? rentiert sich das ?
ich würde aber vor allen dingen alle anderen möglichkleiten ausschöpfen…und in einem einschreibebrief mit rückantwort eine frist setzen.

allles gute dir…

Hallo,

eine wichtige Frage: Haben Sie Erwerbsunfähigkeitsrente auf Zeit oder für immer bekommen? Bei Erwerbsunfähigkeitsrente auf Zeit und keiner Kündigung seitens des Arbeitsgebers sind Sie mithin noch beschäftigt, das Arbeitsverhältnis ruht nur. Das heißt, Sie haben Anspruch auf Urlaub undzwar seit 2006, also auch für 2007, 2008, 2009, 2010 und bisher anteilig für 2011. In 2006 haben Sie natürlich nur insofern Urlaubsanspruch, soweit von Ihnen noch nicht genommen wurde.
Ihr Anspruch ergibt sich aus einem Urteil des Bundesarbeitsgerichtes (BAG) mit Aktenzeichen 9 AZR 983/07. Nachlesen können Sie es online unter http://www.faktenundtipps.de/?softlinkID=13740.
Ich wünsche Ihnen alles Gute.

Hallo zusammmen!

2006 war ich als Bezirksleitung eines Unternehmens tätig. Im
Mai 2006 wurde ich schwer krank und bekam im Juli 2007
rückwirkend ab Dezember 2006 volle Erwerbsminderungsrente. Ich
habe von meiner Firma bis heute keine Kündigung bzw. keinen
Auflösungsvertrag erhalten. Steht mir noch ein finanzieller
Ausgleich meines Resturlaubs zu?

hallo - bei mir war es ähnlich, ich wurde auch schwer krank und bekam rückwirkend eine volle erwerbsminderungsrente. auch mir wurde nicht gekündigt,jedoch habe ich zusätzlich einen behinderungsgrad und da darf die firma nicht kündigen, ohne zustimmung des integrationsdienstes. ich würde an ihrer stelle auch nicht selbst kündigen - das könnte, falls ihnen die rente mal wieder weggenommen wird, fatale folgen haben. ob ein anspruch auf vergütung des resturlaubes gibt,kann ich leider nicht beantworten. liebe grüße!

Tut mir Leid da kenne ich mich auch nicht wirklich aus.

Ahoi Petrati61,

per se kann man nur Urlaubsansprüche gelten machen, wenn das Arbeitsverhältnis gekündigt ist, 5 Jahre zum Überlegen ist eine lange Zeit…

Jack

Hallo ob Dir der Resturlaub zusteht weiss ich nicht bitte auf keinen Fall kündigen
hast du die erwerbsminderungsrente auf Dauer oder begrenzt.Dein Arbeitsvertrag endet erst ,wenn Du die Rente auf Dauer hast,bitte 1/2 Jahr vor beendigung einen neuen Rentenantrag stellen.Ich kann mir vorstellen,dass der Arbeitgeber wartet bises klar ist ob Du wieder arbeiten kannst.
Mehr weiss ich nicht viel GLÜCK

Hallo,

tut mir Leid, bei diesem Sachverhalt kann ich leider nicht weiterhelfen.

Gruß

hallo,
bei uns im unternehmen verfällt der urlaub, eine auszahlung ist nicht möglich.

Hallo,

gemäß § 7 Abs. 3 Satz 1 BUrlG: „Der Urlaub muss im laufenden Kalenderjahr gewährt und genommen werden.“ Wir der Urlaub nicht im Urlaubsjahr genommen, so verfällt er grundsätzlich mit dessen Ende. Eine Übertragung des Urlaubs kommt nach dem BUrlG nur in bestimmten Ausnahmefällen in Betracht (z.B.):
a) dringende betriebliche Gründe
b) persönliche Verhinderungsgründe beim AN (Krankheit AN oder Familienangehörige, ungünstige Lage des Urlaubs)
c) rechtliche Gründe
Der übertragene Urlaub muss binnen 3 Monate verbraucht werden. In der betrieblichen Praxis werden die Regelungen über die Übertragung von Urlaubsansprüchen weitgehend mißachtet.
Ob eventuelle Fristen verstrichen sind, kann ich leider nicht beurteilen.

Empfehlung: mir scheint Sie sollten, um einen eventuellen Anspruch geltend zu machen, per Einschreiben mit Rückschein Ihren Arbeitgeber darauf hinweisen und um Antwort bitten.

Guten Tag Petrati61,

existiert die Firma denn noch oder ist sie vielleicht insolvent?

Freundliche Grüße
CupidoVienna

Hallo CupidoVienna,meine Firma existiert noch

Guten Tag Herr Henry Loos,Danke für ihre Antwort