Hallo zusammen,
der Arbeitgeber hat die Kündigung ausgesprochen und behauptet,
das die restlichen Urlaubstage (in diesem Fall 12,5 Tage)
durch die Freistellung (gesamter Mai) abgegolten ist.
Hier stellt sich für mich die Frage nach der Rechtmäßigkeit.
Wer weiß ob es dazu Urteile gibt,
oder wo man weitere Infos dazu erhält ?
Vielen Dank im voraus
Jörg
Hi,
§7 Bundesurlaubsgesetz:
„1) Bei der zeitlichen Festlegung des Urlaubs sind die Urlaubswünsche des Arbeitnehmers zu berücksichtigen, es sei denn, daß ihrer Berücksichtigung dringende betriebliche Belange oder Urlaubswünsche anderer Arbeitnehmer, die unter sozialen Gesichtspunkten den Vorrang verdienen, entgegenstehen…“
Dh. wann der AN Urlaub bekommt entscheidet letztlich der Arbeitgeber. Bei einer gekündigten Stellung ist also die Frage, ob „dringende betriebliche Gründe“ vorliegen.
Dieses kann man bei einer bezahlten Freistellung anzweifeln, vor allem wenn es nicht um den _anteiligen_ Urlaub geht,sondern um den gesamten Jahresurlaub. Anderseits stehen offensichtlich keine betrieblichen Gründe entgegen, dem AN Urlaub zu geben.
Für jeden vollen Monat bis Ende des Arbeitsverhältnisses hat er Anspruch auf 1/12 des Jahresurlaubs (§5 BUrlG). Mehr Urlaub kann dir der AG nicht „aufzwingen“.
Wenn es andererseits darum geht, dass der AN darauf spekuliert, nicht genommene Urlaubstage ausgezahlt zu bekommen, kann der AG den Urlaub in der restlichen Vertragsdauer durchaus anordnen (siehe ganz oben).
Bezahlte Freistellung ist nicht automatisch Urlaub. Z.b. wenn es um irgendwelche arbeitsvertragliche Leistungen aufgrund des Urlaubs geht.
A.
Hallo Jörg,
eine Freistellung bekommst du schriftlich. Wenn darin nichts davon steht, dass diese unter „Anrechnung der Urlaubstage“ erfolgt, so hat der AG schlechte Karten.
Wenn dies in der Freistellungjedoch drin steht - und das ist zulässig.
So war es das mit dem Auszahlungsanspruch.
So jedenfalls die allg. Rechtsauffassung der Gerichte.
Gruß Ivo
Hallo Ivo,
danke für die Info.
Trifft genau das, was ich mir auch
schon gedacht habe.
Gruß
Jörg