Resturlaub bei fristloser Kündigung

Ein geringfügig beschäftigter Arbeitnehmer ist bei einem Arbeitgeber tätig.
Nachdem er am 05.12.2005 sein Gehalt für den Oktober und November
noch nicht erhalten hatte, hat er fristlos gekündigt.(Dies ist unstrittig. Die Kündigung ist wirksam)

Sein Arbeitsverhältnis war mündlich am 01.12.2003 geschlossen worden.
Es wurde vereinbart, dass der Arbeitnehmer jeweils Dienstags für 8h arbeitete.
Hierfür erhielt er 400 Euro pro Monat.

Nun aber besteht noch ein Urlaubsanspruch von 6 Tagen. Wie ist hier
zu verfahren? Bekommt er den Urlaub nach § 7 (4)BurlG abgegolten, hat
er gar keinen Anspruch mehr oder wird das Arbeitsverhälnis bis 10.
Januar 2006 fortgeführt(Dies wären 6 Dienstage nach seiner
Kündigung)?

Als letztes: Sind Fristen zu beachten

Hallo

Bekommt er den Urlaub nach § 7 (4)BurlG
abgegolten,

Ja

Als letztes: Sind Fristen zu beachten

Ausschlussfristen, soweit ein TV automatisch Anwendung findet und dort solche Fristen vereinbart sind. Schriftlicher AV scheint ja nicht zu existieren.

Gruß,
LeoLo

hi

Lass Dir das Geld auszahlen für den Resturlaub

Gruß
Blue