Hallo zusammen,
habe ein paar Artikel hierüber gelesen konnte aber nicht weiterkommen.
Angenommen ein Arbeitnehmer kündigt morgen 29.04. zum Ende Mai also zum 31.05.2008 mit folgendem Arbeitsvertrag:
- 1 Monatskündigungsfrist zum Monatsende
- 28 Tage Urlaub
Von diesen 28 Tagen Urlaub wären ertsmals keine genommen.
Wie viel wäre der Resturlaub, auf den man Anspruch hätte?
(Wenn man 28 Tage durch 12 Monate teil und dann x 4 Monate -Januar, Februar, März, April- multipliziert kommt eine Komma-Zahl daraus!).
Der Arbeitgeber hätte es dann gerne den Resturlaub auszubezahlen, wie erlfogt hier die Berechnung, muss der Monatslohn durch 23 Tage geteilt werden und das dann mit den Urlaubstagen muliplizieren?
Sollte jetzt nur ein Teil des Resturlaubs als ausbezahlter Urlaub sein, oder auch der ganze Urlaub ausbezahlt werden, sollte man dies schriftlich inder Kündigung mitaufnehmen, dass diese und jenes mit dem Arbeitgeber vereinbart wurde bzw. die Kündigung auch als Resturlaubsantrag benutzen?
Für jegliche Hilfe im Voraus vielen Dank.
Schöne Grüße
Kathy
Hallo zusammen,
habe ein paar Artikel hierüber gelesen konnte aber nicht
weiterkommen.
Angenommen ein Arbeitnehmer kündigt morgen 29.04. zum Ende Mai
also zum 31.05.2008 mit folgendem Arbeitsvertrag:
- 1 Monatskündigungsfrist zum Monatsende
- 28 Tage Urlaub
Von diesen 28 Tagen Urlaub wären ertsmals keine genommen.
Wie viel wäre der Resturlaub, auf den man Anspruch hätte?
(Wenn man 28 Tage durch 12 Monate teil und dann x 4 Monate
-Januar, Februar, März, April- multipliziert kommt eine
Komma-Zahl daraus!).
Der Urlaub ist zu Gunsten des Arbeitgebers nach oben zu Runden.
Warum nur mal 4 Monate - im Mai muss doch auch noch gearbeitet werden, und es fällt Urlaubsanspruch an.
Der Arbeitgeber hätte es dann gerne den Resturlaub
Warum Resturlaub - es ist doch anteiliger Urlaub
auszubezahlen, wie erlfogt hier die Berechnung, muss der
Monatslohn durch 23 Tage geteilt werden und das dann mit den
Urlaubstagen muliplizieren?
Wieso durch 23 - wie kommst du darauf??
Es gibt unterschiedliche Berechnungen bei Auszahlung:
Brutto-Lohn zu:
Anzahl Tage im Monat zu Tagen der Betriebsangehörigkeit oder
Anzahl Arbeitstage zu tatsächlichen gearbeiteten Tagen.
Sollte jetzt nur ein Teil des Resturlaubs als ausbezahlter
Urlaub sein, oder auch der ganze Urlaub ausbezahlt werden,
sollte man dies schriftlich inder Kündigung mitaufnehmen, dass
diese und jenes mit dem Arbeitgeber vereinbart wurde bzw. die
Kündigung auch als Resturlaubsantrag benutzen?
Für jegliche Hilfe im Voraus vielen Dank.
Schöne Grüße
Kathy
Autsch
Hi!
Der Urlaub ist zu Gunsten des Arbeitgebers nach oben zu
Runden.
Das steht SO genau wo?
Es gibt unterschiedliche Berechnungen bei Auszahlung:
Nein, gibt es nicht.
Zumindest nicht, wenn man sich an geltendes Recht hält!
http://www.gesetze-im-internet.de/burlg/__11.html
LG
Guido
Hi!
Zunächst mal FAQ:2004
Angenommen ein Arbeitnehmer kündigt morgen 29.04. zum Ende Mai
also zum 31.05.2008 mit folgendem Arbeitsvertrag:
Vorab: Findet ein Tarifvertrag Anwendung?
- 1 Monatskündigungsfrist zum Monatsende
- 28 Tage Urlaub
Wenn nichts anderes vereinbart ist, dann gilt:
28/12*5 = 11,67 also 12 Tage (bei mindestens 0,5 Teilurlaubstagen wird aufgerundet)
Der Arbeitgeber hätte es dann gerne den Resturlaub
auszubezahlen, wie erlfogt hier die Berechnung, muss der
Monatslohn durch 23 Tage geteilt werden und das dann mit den
Urlaubstagen muliplizieren?
Nein, der AG hat das Geld zu zahlen, was bei Urlaubsnahme gezahlt worden wäre.
Kleine Erläuterung zur Berechnung
http://www.saarland.ihk.de/ihk/fairplay/merkblaetter…
Sollte jetzt nur ein Teil des Resturlaubs als ausbezahlter
Urlaub sein, oder auch der ganze Urlaub ausbezahlt werden,
Das muss ganz alleine der fiktive AN mit dem fiktiven AG klären.
sollte man dies schriftlich inder Kündigung mitaufnehmen, dass
diese und jenes mit dem Arbeitgeber vereinbart wurde bzw. die
Kündigung auch als Resturlaubsantrag benutzen?
Das kann man durchaus machen. Man kann den Urlaub aber auch ganz „normal“ beantragen.
LG
Guido
P.S. Das gilt nur für den gesetzlichen Mindesturlaub (4 Wochen). Zu den Mehrtagen kann etwas völlig anderes vereinbart sein!
Hallo,
Danke für die Hilfe.
Vorab: Findet ein Tarifvertrag Anwendung?
Nein, ist keine Tarifvertrag.
Nein, der AG hat das Geld zu zahlen, was bei Urlaubsnahme
gezahlt worden wäre.
Kleine Erläuterung zur Berechnung
http://www.saarland.ihk.de/ihk/fairplay/merkblaetter…
Ich habe es gefunden, vielen Dank für den Link.
Herzliche Gruesse
Kathy