Hallo WWW-Forum!
Ich habe folgende theoretische Frage:
Ein Arbeitnehmer eines Büros kündigt ordentlich und fristgerecht zum 30.6. sein Arbeitsverhältnis. Mitte Juni hat der Arbeitnehmer noch 8 Tage Urlaub, der bereits im April schriftlich genehmigt wurde. Der für 6 Kalendermonate anteilig zustehende Jahresurlaub (Januar bis Juni) ist damit abgegolten, da bereits die Monate zuvor Urlaub genommen wurde. Ein Restanspruch besteht somit nicht mehr, außer Überstunden.
Nun zur alles entscheidenden Frage:
Darf der Arbeitgeber einen Teil des bereits genehmigten (Rest-)Urlaubs widerrufen und ausbezahlen unter der Begründung, dass noch Projektübergaben vorzunehmen oder Projekte abzuschließen sind? Und kann der Arbeitgeber auf eine Ausbezahlung der Überstunden bestehen?
Antworten/Begründungen wenn möglich bitte mit jeweiligen Verweisen auf entsprechende Paragraphen/Rechtsgrundlage/Gerichtsurteile
mfG
Seth
