Hallo an alle,
ich möchte meine Firma verlassen und habe vor, per 31.Juli zu kündigen. Nun habe ich ein paar Fragen, da ich damit gar keine Erfahrung habe. Die Kündigungsfrist für Arbeitnehmer beträgt doch 4 Wochen, oder? In meinem Arbeitsvertrag steht nichts darüber. Nun hat mir eine Bekannte erzählt, daß man Recht auf seinen gesamten Jahresurlaub hat, wenn man 6 Monate gearbeitet hat. Stimmt das? Es wäre super, wenn mir jemand darüber etwas Genaueres sagen könnte. Vielen lieben Dank!!!
grundsätzlich kann Dein Urlaubsanspruch 1. im Arbeitsvertrag geregelt sein, Du hast mitgeteilt dort steht nichts drin, dann kann der Anspruch tarifvertraglich geregelt sein, das ist dann der Fall, wenn Dein Arbeitgeber Mitglied in einem Arbeitgeberverband ist und Du Gewerkschaftsmitglied bist oder wenn in Deinem Arbeitsvertag eine Bezugnahme auf einen Tarifvertrag gergelt ist.
Ist dies alles nicht der Fall, ist das Bundesurlaubsgesetz anzuwenden. Zum "Teilurlaub habe ich Dir den entsprechenden Paragrapfen kopiert, siehe unten.
Jahresurlaub, den Du genommen hast musst Du in keinem Fall „zurückerstatten“. Falls Du Urlaubsansprüche aus der zweiten Jahreshälfte nicht genommen hast, has tDu anteilige Ansprüche beim neuen Arbeitgeber.
Viele Grüße
Matrin
§ 5 Teilurlaub
(1) Anspruch auf ein Zwölftel des Jahresurlaubs für jeden vollen Monat des Bestehens des Arbeitsverhältnisses hat der Arbeitnehmer
a)für Zeiten eines Kalenderjahrs, für die er wegen Nichterfüllung der Wartezeit in diesem Kalenderjahr keinen vollen Urlaubsanspruch erwirbt;
b)wenn er vor erfüllter Wartezeit aus dem Arbeitsverhältnis ausscheidet;
c)wenn er nach erfüllter Wartezeit in der ersten Hälfte eines Kalenderjahrs aus dem Arbeitsverhältnis ausscheidet.
(2) Bruchteile von Urlaubstagen, die mindestens einen halben Tag ergeben, sind auf volle Urlaubstage aufzurunden.
(3) Hat der Arbeitnehmer im Falle des Absatzes 1 Buchstabe c bereits Urlaub über den ihm zustehenden Umfang hinaus erhalten, so kann das dafür gezahlte Urlaubsentgelt nicht zurückgefordert werden.
Hallo,
die Aussage Deiner Bekannten ist falsch.
Urlaubsanspruch hast Du nur anteilsmäßig.
Bei 30 Tage Jahresurlaub, sind das 2,5 Tage
pro Monat. Bis zum 31 Juli wären das 2,5 x 7 =
17,5 Tage Urlaub.
Die Kündigungsfrist hängt von der Betriebszugehörigkeit ab.
Guten Morgen,
Wenn im Arbeitsvertrag nichts steht,kommt meiner Meinung die Gesetzliche Kündigungsfrist in Frage.
Da ist es von der Betriebszugehörigkeit abhängig
welche Kündigungsfristen du hast. Was Deinen Urlaub
betrifft,wird in der Regel anteilig auf das Jahr gerechnet.
MfG Oliver
Hallo,
Kündigungsfristen für Arbeitnehmer richten sich nach dem Arbeitsvertrag oder dem Tarifvertrag oder der gesetzlichen Regelung, §622BGB. Bei der gesetzlichen Regelung gilt eine Kündigungsfrist von 4 Wochen zum 15. oder Letzten eines Kalendermonats.
Ich habe in den Gesetzen nicht gefunden, dass man den kompletten Jahresurlaub bekommt, wenn man in der zweiten Jahreshälfte kündigt.
Richtig ist: Erst nach Beendigung der Probezeit, die in der Regel 6 Monate ist, hat man Anspruch auf Urlaub. Den kann man dann sofort komplett beantragen.
Richtig ist: Ist die Probezeit erst einmal vorbei, hat man sofort Anspruch auf den kompletten Urlaub.
Wenn der Urlaub nicht bis zum Ende des Arbeitsverhältnisses gewährt werden und damit auch nicht mehr genommen werden kann, muss er vom Arbeitgeber finanziell abgegolten werden.
Der Arbeitgeber muss dem Arbeitnehmer eine Bescheinigung über den im laufenden Kalenderjahr gewährten und abgegoltenen Urlaub geben (für den nächsten Arbeitgeber).
Beste Grüße von bürgerin
Jahresurlaub geteilt durch 12 Monate mal 7,dass ist der Urlaub, der einem auf jeden Fall zusteht.
Also,im Juno Kündigung abgeben, fristgerecht zum 31. Juli schreiben und den ausgerechneten Urlaub vor Ende der Kündigung, sprich vor 31. Juli erbeten.
Den ganzen Jahresurlaub von diesem Arbeitgeber zu verlangen, muss einen wichtigen Grund haben und gibt immer nur großen Ärger.
MfG
Du kannst nicht den gesamten Jahresurlaub nutzen, sondern nur den anteilmäßigen, also die Monate, die Du in der Firma gearbeitet hast. Kündigungsfristen regeln sich nach der Zeit, wie lange Du in der Firma beschäftigt warst oder bist.
VG
zur Kündigungsfrist: die Fristen regelt das BGB §622. Sofern kein anderslautender Tarifvertrag zugrunde liegt, beträgt die Kündigungsfrist für Arbeitnehmer 4 Wochen zum Monatsende oder zum Monatsfünfzehnten.
zum Urlaubsanspruch: im Bundesurlaubsgesetz (Mindesturlaubsgesetz für Arbeitnehmer) werden die Mindestansprüche an Urlaub geregelt. In Arbeits- und Tarifverträgen können abweichende Regelungen gelten.
Die gängige Praxis ist, dass man bei Aussscheiden aus dem Betrieb den anteiligen Jahresurlaub nimmt bzw. Resturlaub vergüten lässt. Beim neuen Arbeitgeber steigt man dann ohne Resturlaub ein. Nach §6 ist es prinzipiell möglich, dass Ihnen der alte Arbeitgeber mehr Urlaub gewährt, als Ihnen anteilig zusteht (z.B können Sie bereits bis Juni Ihren gesamten Jahresurlaub genommen haben, nach §7 ist es sogar vorgesehen, dass der Jahresurlaub zusammenhängend genommen wird). Dann jedoch sind die bereits gewährten Urlaubstage mit dem Urlaub beim neuen Arbeitgeber zu verrechnen, damit sich keine Doppelansprüche ergeben.
Das mit den 6 Monaten ist Quatsch. Vollen Urlaubsanspruch erwirbt man nach den ersten 6 Monaten des Arbeitsverhältnisses, das heißt, wer neu einsteigt, hat während der Wartezeit (§4) von 6 Monaten keinen Anspruch auf Urlaub (=darf keinen Urlaub nehmen). Wird während dieser Wartezeit gekündigt, so erhält der Arbeitnehmer den anteiligen Urlaub(§5). Wenn die Wartezeit vorbei ist, hat man vollen Urlaubsanspruch: wenn es betrieblich möglich ist und auch genehmigt wird, könnten Sie Ihren kompletten Jahresurlaub im ersten Quartal nehmen.
Üblich ist das nicht, insbesondere, wenn Sie schon wissen, dass Sie im Sommer kündigen wollen.
Ihren gesamten Jahresurlaub vor der Kündigung noch zu nehmen, bringt Ihnen insofern Vorteile, da Sie beim neuen Arbeitgeber die 6 Monate Wartezeit einhalten müssten und im laufenden Jahr ohnehin keinen weiteren Urlaub mehr nehmen könnten (es sei denn, der neue Arbeitgeber gewährt trotzdem Urlaub). Der alte Arbeitgeber muss jedoch dem neuen Arbeitgeber eine Bescheinigung über den gewährten Jahresurlaub ausstellen.
vom Grundsatz her stimmt es…
Metalltarif: Wenn 6 Monate gearbeitet wurde, dann hat man Anspruch auf 30 Tage Urlaub…
Die Kündigung darf allerdings nicht innerhalb den 6 Monaten ausgesprochen worden sein, sonst wird gezwölftelt… Wenn ich kündigen möchte, dann erst ab 01. Juli. Nächstes Problem. Wenn der Arbeitgeber mir den Urlaub nicht gewähren kann, weil ich an einem besonderem Projekt arbeite z.B. Dann wird der Urlaubsanspruch auf den neuen Arbeitgeber übertragen… Er muss Dir also den Urlaubsanspruch schriftlich mitteilen und Du musst ihn dem neuen Arbeitgeber mitteilen. Wie gesagt, so ist es im Metall Tarif.
Wenn dein Arbeitsverhältnis bereits am 1.1. diesen Jahres bestanden hat, so steht dir bei einer Kündigung zum 15.07. bereits der volle Urlaub zu. Wenn du diesen annimmst, so steht dir allerdings in der neuen Firma kein Urlaub für dieses Jahr mehr zu.
Die Kündigungsfrist ergibt sich aus dem Arbeits- oder Tarifvertrag. Wenn dort nichts genannt ist, so sind die gesetzlichen Fristen anzuwenden.