Resturlaub bei Kündigung 2. Jahreshälfte

Titel: Hey Leute
Ich habe eine dringende Frage die ich aus dem BUrlg irgendwie nicht
erlesen kann.
Folgender Sachverhalt:
AN seit 2 Jahren in der Firma will zum 15.07.08 kündigen
AN hat 25 Urlaubstage im Jahr wovon er 5 schon genommen hat.

Die Frage ist nun, hat AN einen Anspruch auf seinen vollen
Jahresurlaub sprich 20 Arbeitstage da er in der 2. Jahreshälfte die
Firma verlässt??

Über ein paar schnelle Tips und Ratschläge wäre ich sehr dankbar.

Gruß Maras

Das ist ja einfach
Hi!

Die Frage ist nun, hat AN einen Anspruch auf seinen vollen
Jahresurlaub sprich 20 Arbeitstage da er in der 2.
Jahreshälfte die
Firma verlässt??

Ja.

Wobei: Für den „übergesetzlichen“ Teil kann etwas anderes vereinbart sein.

LG
Guido

Danke für die schnelle Antwort…
Aber gibt es dazu auch eine Rechtsgrundlage???
AN will dem AG nämlich eine kleine Rechtsgrundlage vor den latz knallen …

Also besten Dank im voraus…

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

Hi!

Danke für die schnelle Antwort…

Da nich für…

Aber gibt es dazu auch eine Rechtsgrundlage???

Klar!
Hättest Du die FAQ:2004 gelesen, dann wüsstest Du mehr *zaunpfahlschwenk* :smile:

Bundesurlaubsgesetz §4
http://www.gesetze-im-internet.de/burlg/__4.html

Viel eindeutiger geht nicht - auch, wenn das Gesetz ansonsten alles andere als einfach ist…

LG
Guido

Hi auch,
entweder habe ich die Frage, deine Antwort oder beides nicht verstanden.

Die Frage ist nun, hat AN einen Anspruch auf seinen vollen
Jahresurlaub sprich 20 Arbeitstage da er in der 2.
Jahreshälfte die
Firma verlässt??

Ja.

Hat der AN nicht lediglich Anspruch auf die anteiligen Urlaubstage, sprich 25Tage/12M*7M = 15 Tage?

Gruß
Der Franke

Hi!

Hat der AN nicht lediglich Anspruch auf die anteiligen
Urlaubstage, sprich 25Tage/12M*7M = 15 Tage?

Nein

LG
Guido

Hi,
ich hätte die FAQ richtig lesen müssen. Thnxs.

Gruß
Der Franke