Resturlaub bei Kündigung in Zeitarbeitsfirma

Fallbeschreibung:
Aufhebungskündigung persönliche Übergabe der schriftlichen Form am 15.10.2010 Kündigung zum 31.10.2010 bei einer Zeitarbeitsfirma. Resturlaubsanspruch bis zum 31.10.2010 14 Tage. 35 Std. Woche. Minusstunden zum 31.10.2010 27Std.
Kann der Resturlaub abzüglich der Minusstunden im Oktober also vom 18.10. bis Ende Oktober in Anspruch genommen und eingefordert werden?

Dies ist eine umformulierte Frage aus einer aktuellen Rechtsklausur.

Also Hausaufgabe?
Bei Lösungsansätzen deinerseits finden sich bestimmt auch welche, die dir helfen.

Ergänzende Frage, weil sie zu passen scheint…
Hallo,

Jemand war in einer PDL beschäftigt und vor der Kündigung mehrere Wochen Krankgeschrieben.

Urlaub und Zeitkonto wurden zwar ausgezahlt, aber Gearantieleistungen nicht.
Ein gültiger Mantel - Tarifvertrag der daran teilnehmenden PDL hing in den NL - Räumen aus.
Gehen ir mal davon aus, das die PDL diese Tarifvereinbarung rechtmäßig trägt und es müßten auch im Krankheitsfall die Garantiestunden der Vereinbarung bezahlt werden. Es wäre angenommen mal real lediglich zu 25 % geschehen… ?

Wäre solch eine Firma im Zweifelsfall nicht dahingehend verpflichtet, diese Stunden mit den Stunden im Manteltarif ( der ja aushing ) zu entlohnen ? ( ohne Sonderzulagen, aber mit der vereinbarten Stundenzahl des Manteltarifs )

In diesem Fall ginge es um einen Beschiss von ~ 105 Stunden.

mfg

nutzlos