Resturlaub bei Mutterschutz / Elternzeit

Hallo Wissende,

eine Arbeitnehmerin ist schwanger, voraussichtlicher Entbindungstermin ist der 17.10.13. Elternzeit beginnt hiernach voraussichtlich am 17.12.13 (oder 16.12.?! - für dieses Beispiel glaub ich ist der eine Tag aber irrelevant)
Laut der Rechnung der Arbeitnehmerin hat sie somit vollen Anspruch auf den gesamten Jahresurlaub. Die Dame aus der Personalabteilung zieht ihr aber einen Tag ab. Ist das ok? Begründung: „kein voller Monat, deshalb Kürzung um 1/12“ (??!!)

Die Personalabteilung hat bereits bei der ersten Info ggü. der Arbeitnehmerin 4 Tage unterschlagen, weil sie den Mutterschutz mit in die Rechnung eingebozogen hat - außerdem geschieht in der Firma XY öfter mal etwas „je nach Laune“. Wer sich wehrt könnte Glück haben, die meisten kriechen jedoch (alles schon mehrfach erlebt!)

Also: kann die Arbeitnehmerin auf vollen Jahresurlaub bestehen oder ist die Begründung „kein voller Monat“ rechtens?

Danke und schönen Tag euch
An_Sa

Den Damen und Herren der Personalabteilung einfach mal einen Auszug aus dem Gesetz zeigen:

§ 17 Urlaub
(1) Der Arbeitgeber kann den Erholungsurlaub, der dem Arbeitnehmer oder der Arbeitnehmerin für das Urlaubsjahr zusteht, für jeden vollen Kalendermonat der Elternzeit um ein Zwölftel kürzen. Dies gilt nicht, wenn der Arbeitnehmer oder die Arbeitnehmerin während der Elternzeit bei seinem oder ihrem Arbeitgeber Teilzeitarbeit leistet.

Für jeden vollen Kalendermonat Elternzeit wird Urlaub gekürzt, d.h. wenn die Elternzeit am 2. Dezember beginnen würde, hätte der AN noch Anspruch auf den Urlaub des Monats Dezember.

Krümelchen