Ich habe einen befristeten Arbeitsvertrag bis zum 03.07.2010.
Da mich der Betrieb ab dem 04.07.2010 unbefristet einstellen müsste und es nicht will bleibt mir die Möglichkeit über eine Zeitarbeitsfirma weiter in demselben betrieb zu arbeiten.
ich habe allerdings noch Resturlaub.
Meiner Meinung nach muss ich den noch nehmen vor dem 03.07. oder ausbezahlt kriegen, denn bei der Zeitarbeitsfirma beginnt ja ein neuer Arbeitsvertrag mit neuem Urlaub. Liege ich da richtig oder wird mein Resturlaub einfach an die Zeitarbeitsfirma übergeben.
Ich hoffe ihr versteht was ich meine.
Würde mich über eure Hilfe sehr freuen.
Vielen Dank.
MfG Peter
die Zeitarbeitsfirma kann den Urlaub zwar übernehmen, mus aber nicht. Das sollten Sie jetzt noch abklären. Die beiden Arbeitgeber sollen sich darüber verständigen.
mfg
Hallo, Magdeburg1-
danke für die Anfrage. M.E. müsste dein alter Arbeitgeber (also das Schw…das dich über Zeitarbeit dann doch weiter beschäftigen will) dir den Urlaub gewähren (natürlich vor dem Ende des Arbeitsverhältnisses), bzw. auszahlen. Ich bin mir nicht sicher, in wie weit ein neuer Arbeitgeber ansonsten deinen Urlaubsanspruch übernehmen müsste, leider. Unter bestimmten Umständen kommt sowas vor, aber das weiß ich nicht genau, tut mir leid.
beste Grüße - Anette
Ich habe einen befristeten Arbeitsvertrag bis zum 03.07.2010.
Da mich der Betrieb ab dem 04.07.2010 unbefristet einstellen
müsste und es nicht will bleibt mir die Möglichkeit über eine
Zeitarbeitsfirma weiter in demselben betrieb zu arbeiten.
ich habe allerdings noch Resturlaub.
Meiner Meinung nach muss ich den noch nehmen vor dem 03.07.
oder ausbezahlt kriegen, denn bei der Zeitarbeitsfirma begi
hi peter,
natürlich sind beide firmen verschiedene unternehmen. somit muss dir deine jetzige firma den urlaub gewähren oder wie du schon sagtest auszahlen. keine zeitarbeitsfirma würde dich einstellen und sofort in den urlaub schicken.
Da musst du mal in deinen Vertrag sehen,was da über urlaub drin steht.
Einfache Antwort: wenn Urlaub nicht gegeben werden kann, ist er abzugelten.
Der neue Arbeitgeber hat damit nichts zu tun, es seidenn ihr trefft zu Dritt eine Vereinbarung.
Hallo,
der Urlaubsanspruch bis zum 03.07.2010 ist eine Sache zwischen dem Betrieb und Dir. --> noch vor dem 03.07.nehmen
oder ausbezahlen lassen.
Der Urlaubsanspruch ab dem 04.07.2010 ist dann eine Sache zwischen der Zeitarbeitsfirma und Dir.
Gruß
Ludwig
Hallo Magedburg 1:
Entweder die neue Firma tritt in den Urlaubsanspruch ein (die alte Firma muss ihn eigentlich verkaufen). Oder die häufigere Variante, der jetzige AG zahlt den Urlaub aus zum Ende Ihrer Anstellung.
Viel Erfolg dann am alten Arbeitsplatz utner neuem Vertrag.
Hallo,
ja der Urlaub muß vor dem 03.07. genommen werden oder wenn betriebliche Gründe dagegen sprechen, muß er ausbezahlt werden - eine Übertragung ist nicht möglich.
Können Sie auch im Bundesurlaubsgesetz nachlesen.
Viele Grüsse
L.G.
Vielen Dank für deine Hilfe und die Hilfe der anderen hier. Freut mich sehr hier soviele Antworten zu bekommen. Jetz muss ich mich nur noch entscheiden ob ich wirklich als Zeitarbeiter weitermachen will oder mir gleich einen anderen Arbeitgeber suche.
MfG
Hallo Peter,
du hast Recht - dein Urlaub muss dir ausbezahlt oder von dir abgegolten werden. Der Arbeitsvertrag mit der Zeitarbeitsfirma ist ein neuer Vertrag und dein jetziger endet, als würdest du in einem neuen Unternehmen arbeiten.
Trotzdem würde ich dir raten, mit einem zuständigen der Zeitarbeitsfirma darüber noch einmal zu sprechen. Evtl. gibt es interne Vereinbarungen zwischen der Zeitarbeitsfirma und deinem jetzigen Unternehmen darüber, da du dort ja wieder arbeiten gehst.
Grundsätzlich stimmt deine Annahme aber.
Ich hoffe ich konnte dir helfen und wünsche dir einen erfolgreichen Tag,
liebe Grüße, Paula
Vielen Dank Paula.
Du hast mir sehr geholfen.
Bin erst seit gestern hier angemeldet und sehr erstaunt darüber was für hilfreiche u schnelle Antworten ich bekommen habe. Gefällt mir sehr gut.
Ich muss mich jetz nur noch entscheiden ob ich dann als Zeitarbeiter weiterarbeite oder einen neuen Arbeitgeber suche.
LG
die Zeitarbeitsfirma kann den Urlaub zwar übernehmen, mus aber
nicht. Das sollten Sie jetzt noch abklären. Die beiden
Arbeitgeber sollen sich darüber verständigen.mfg
Vielen Dank für deine schnelle Antwort.
LG
ich habe allerdings noch Resturlaub.
Meiner Meinung nach muss ich den noch nehmen vor dem 03.07.
oder ausbezahlt kriegen, denn bei der Zeitarbeitsfirma beginnt oder wird mein Resturlaub einfach an die
Zeitarbeitsfirma übergeben.
Hallo,
Du kannst den Resturlaub nehmen, wenn der Betrieb dir den Urlaub, aufgrund seine Auftragslage, geben kann. Allen Urlaub, den du nicht genommen hast, bekommst du ausbezahlt. Die Firma kann den Resturlaub nicht zu einer anderen Firma auf dein Konto legen.
sorry das ich jetzt erst antworte,
leider ist die mail warum auch immer im spam gelandet.
der urlaub muss gewährt werden oder sie lassen ihn sich vergüten-übergeben wird er wohl kaum. nur dumm das in eine zeitarbeit ausgegliedert wird. der name magdeburg1?? meine heimat ist magdeburg-wohne aber jetzt in berlin. vielleicht kann ich tipps geben… ich kenne durch diesen job so ziemlich alle pappenheimer in und um magdeburg…
lg in die heimat
die manu
Hallo Peter,
Dein momentaner Arbeitgeber ist leider nicht verpflichtet Dir den Urlaub zu genehmigen, wenn Du ihn noch vor dem 03.07. nehemen wölltest. Aber er muss ihn Dir auf jeden Fall auszahlen.
Viel Glück bei der Zeitarbeitsfirma
LG
Alex
Moin Peter,
sorry für die verspätete Reaktion.
Du hast recht, Du solltest Dir den Urlaub ausbezahlen lassen oder ihn vor Deinem Ausscheiden nehmen. Allerdings kann die neue Firma ihn auch „übernehmen“, wird dies aber in der Regel nicht wollen. Ich wäre da sehr vorsichtig. Denn, schaue in Deinen Vertrag, nicht das der Urlaub verfällt. Eigentlich sollte in Deinem Vertrag drinstehen, dass beim Ausscheiden, der Urlaub abgegolten wird. Wenn Du weiter bei dem Betrieb eingesetzt bleibst, warum stellt die Zeitarbeitsfirma Dich nicht unbefristet ein? (Hat doch für die ZAF keine Nachteile;selbst Kündigungsfrist müsste inzwischen die gleiche sein - einzig die Zahlung von Urlaubs- oder Weihnachtsgeld käme auf die ZAF evtl. zu) Scheint mir was seltsam zu sein? Denn welche Firma gibt denn „ohne Not“ in diesen Zeiten einen Kunden und damit eine sichere Einnahme freiwillig ab?
Nun, Dir viel Glück.
marineblau
Das ist ein allgemeines arbeitsrechtliches Problem, zu dem ich leider keine juristisch belastbae Auskunft geben kann.
In der Regel muss Urlaub bei Beendigung vergütet werden, d.h. er wird ausbezahlt.