Resturlaub berechnen bis Kündigung

Hallo Zusammen,
ich möchte zum 31.08.19 kündigen und weiß nicht, wie viel Resturlaub mir zusteht. Ich bekomme den Mindesturlaub von 24 Tagen bei einer 6-Tage-Arbeits-/Urlaubswoche.
Aus 2018 habe ich 6 Tage Resturlaub in das Jahr übernommen und bisher 8 Tage Urlaub in 2019 (also 2 Tage vom „neuen“ Urlaub) erhalten, sodass ich bis zum Ende des Jahres somit noch 22 Tage hätte. Ich bin automatisch davon ausgegangen, dass ich meine 24 Tage durch 12 Monate teile und dann x8 (August) rechne. Damit komme ich auf 16 Tage und hätte davon die bereits erhaltenen 2 Tage abgezogen. Also 14 Resttage. damit wäre mein letzter Arbeitstag der 14.08.19.
Nun lese ich, dass mir bei einer Kündigung in der zweiten Jahreshälfte, der komplette Mindesturlaub zusteht. Also bei meiner 6-Tage-Woche wieder 24 Tage Urlaub minus 2 erhaltene Tage? Also immer noch die 22 Tage? Ist damit mein letzter Arbeitstag der 5.8.19? Ich würde meinen letzten Arbeitstag gern eindeutig in meinem Kündigungsschreiben erwähnen.
Wer kennt sich aus?
Vielen lieben Dank!
Kat

Hallo,

ja, so bestimmt es das Bundesurlaubsgesetz.

Ob der Urlaub in der Form genehmigt wird (alle Tage bis zum Ende des Arbeitsverhältnisses) ist doch gar nicht klar. Das wird zwar häufig gemacht, ist aber keinesfalls zwingend. Das kannst natürlich reinschreiben, dass du das gerne so hättest, aber mehr ist es halt auch nicht.

Gruß,
Steve