Folgender Fall:
Ein Arbeitnehmer wurde in der Probezeit gekündigt und ist seit diesem Tag bis zu Vertragsende arbeitsunfähig. Der Arbeitgeber hat binnen 4 Wochen gekündigt, aber die Urlaubstage, die dem Arbeitnehmer für 3 Monate Arbeit zustehen (drei zwölftel von den Gesamttagen), wurden nicht berücksichtigt. Der Arbeitnehmer ist nicht im Stande den Urlaub zu nehmen bis Vertragsende, da Krankheit vorliegt. Kann der Arbeitnehmer diese verbleibenden Tage gegenüber dem Arbeitgeber in Rechnung stellen? Was meint Ihr?