Resturlaub freiwillig verfallen lassen

Ich bin momentan in einem Arbeitsverhältnis welches zum 30.9.2010 mit Einhaltung der Kündigungsfrist durch eine Kündigung meines AG beendet ist (ohne Begründung, da wir ein sehr kleiner Betrieb mit weniger als 10 Angestellten sind). Das ist auch kein Problem, da ich die Firma zwecks neuen Herausforderungen und Weiterentwicklung sowieso verlassen möchte.

Nun zu meiner Frage! Ich habe schon eine neue Stelle in Aussicht habe. Diese sollte ich eigentlich zum 1. Oktober beginnen, jetzt wurde ich gefragt ob ich auch eher anfangen kann. Abzüglich meiner 12 Urlaubstage die mir noch zustehen, hätte ich demnach meinen letzten Tag am 14. September (das ist auch mit dem alten AG so vereinbart worden).

Gibt es irgendeinen Weg, dass ich schon zum 15. September im neuen Unternehmen anfangen kann? Bspw. wenn ich meinen Urlaub verfallen lassen würde? Oder kann ich parallel im neuen Unternehmen anfangen?
(Zur Info: Habe keinen tariflich geregelten Arbeitsvertrag)

Leider kenne ich mich im Arbeitsrecht nicht besoners gut aus.
Ich hoffe, dass du noch jemanden findest der dir besser weiterhelfen kann.
Gruß aus Kiel

Prinzipell ist nichts dagegen einzuwenden, dazu sollte aber der Arbeitsvertrag am 14. Sept. enden, den Du würdest auf deinen Resturlaub ja verzichten, wenn vorausgesetzt der alte Aebeitgeber da mit macht. Den das hat Vericherungs und Arbeitsrechtliche Hntergründe aber auch Steuerrechtliche. Den Du würdest Doppelt so hoch besteuert bzw: bei der Einkommensteuer könnte das Finanzamt einen Abzug wie Steuerklasse sechs für diesen Zeitraum berechnen muß nicht sein aber kann unser Staat macht bei so etwas auch Gebrauch davon. Versicherungsrechtlich kannst Du Quasi im Neuen Betrieb arneiten aber wenn etwas passiert und Dein Arbeitgeber der alte läuft noch als Arbeitgeber in Deinem Urlaub könnte die Versicherung die Leistung verweigern. Aber ein Tipp laß doch im Urlaub das als Nebentätigkeit laufen für die Zwei Wochen wenn der Neue Arbeitgeber mitmacht dan kann Dir niemand was, auch wenn Du erst Regulär 1 Okt. anfängst per Arbeitsvertrag das wustest Du und der Neue Arbeitgeber ja nicht, und Der wollte ja nur sehen als Begründung kannst Du das Vorgeben, wie Du arbeitest, dann bist aus dem Schneider und bist abgesichert! Ich hoffe ich konnte Helfen und wünsche noch einen schönen Tag

Hallo,
ich kann dazu keine verbindlichen Aussagen machen und bin mir eigentlich auch nicht im klaren darüber, warum ich zu diesem Thema als Experte auserkoren wurde.
Soweit mir bekannt ist,muß ich als Arbeitnehmer nur dann Kündigungsfristen einhalten, wenn ich eine leitende position im Betrieb habe und durch mein „plötzliches“ wegbleiben dem Betrieb nachteile entstehen.In einer solchen position muß der betrieb die möglichkeit haben einen nachfolger einarbeitn zu können.Ich persönlich würde mit meinem jetzigen Arbeitgeber sprechen und versuchen eine vernünftige Lösung zu finden.Man muß ja nicht zwingend auf alle Urlaubstage verzichten,vieleicht läßt sich da ja was machen.
Eventuell geht es auch über einen Aufhebungsvertrag,den kann jede Seite ohne angaben von Gründen kündigen,allerdings dann auch schon früher.
Auch wenn es ein kleiner Betrieb ist, gibt es eventuell einen Betriebsrat oder eine zuständige Gewerkschaft,auch wenn Sie nicht in euerm Betrieb vertreten ist. Vieleicht kann auch das Arbeitsamt helfen oder ein Arbeitsrechtschutz.
Letztendlich, was soll passieren wenn man selber fristlos kündigt? Ein neuer Job ist schon vorhanden , also kann ja auch keine Sperre vom Arbeitsamt erfolgen.
Gibt es in dem neuen Betrieb einen Betriebsrat?Dann würde ich dort mal nachfragen was zulässig ist.

Gruß,
Franz-Xavier

Hallo,

Urlaubsansprüche regelt nicht nur ein Tarifvertrag sondern auch das deutsche Arbeitsgesetz.

Da dir dein alten AG gekündigt hat, wird er doch sicher nichts dagegen haben wenn du eher gehst. Frag ihn doch einfach!

Während des laufenden Urlaubes zu Arbeiten halte ich für kritisch. Falls etwas passiert besteht u.U. kein Schutz durch die Berufsgenossenschaft.

Genaueres bzw. verbindliche Aussagen erhältst du bei einen Arbeitsrechtler oder der Gewerkschaft.

Hoffe das hilft.

Oliver

Ich bin momentan in einem Arbeitsverhältnis welches zum
30.9.2010 mit Einhaltung der Kündigungsfrist durch eine
Kündigung meines AG beendet ist (ohne Begründung, da wir …

Gibt es irgendeinen Weg, dass ich schon zum 15. September im
neuen Unternehmen anfangen kann? Bspw. wenn ich meinen Urlaub
verfallen lassen würde? Oder kann ich parallel im neuen
Unternehmen anfangen?
(Zur Info: Habe keinen tariflich geregelten Arbeitsvertrag)

Hi,

ich würde mit dem derzeitigen Arbeitgeber vereinbaren, dass Du schon zum 14. September aus dem Vertrag kommst. Vor Urlaub redet ihr dann halt einfach nicht mehr - Sondervereinbarung zwischen euch. Ansonsten wärest Du quasi doppelt beschäftigt für den Rest des Monats und müsstest einen Job über eine andere Lohnsteuerklasse abrechnen.

LG
Marc

Könnte ich denn auch einen Aufhebungsvertrag zum 15. September mit Ihm vereinbaren und mit Ihm vereinbaren, dass ich den Resturlaub ausbezahlt bekomme?

Könnte ich denn auch einen Aufhebungsvertrag zum 15. September mit Ihm vereinbaren und mit Ihm vereinbaren, dass ich den Resturlaub ausbezahlt bekomme?.

Könnte ich denn auch einen Aufhebungsvertrag zum 15. September mit Ihm vereinbaren und mit Ihm vereinbaren, dass ich den Resturlaub ausbezahlt bekomme?..

Ich denke das ist Verhandlungssache, wobei der Arbeitgeber natürlich in der besseren Position ist.Wie schon geschrieben,ich würde mich bei Betriebsrat/Gewerkschaft oder Anwalt erkundigen und dann mit dem Arbeitgeber sprechen.Dann weiß man vorher wie weit man verhandeln kann bzw. was überhaupt gesetzlich möglich ist.

MfG,
Franz-Xavier

Hallo,

danke für die Anfrage.
Hier kann ich allerdings leider nicht adäquat helfen.

Probieren kann man alles. Ich glaube allerdings nicht, dass er sich darauf einlässt. Ich würde mich als Arbeitgeber fragen: Wie komme ich am günstigsten aus der Sache raus - und das ist diese Lösung egen nicht.

Probieren kann man alles. Ich glaube allerdings nicht, dass er sich darauf einlässt. Ich würde mich als Arbeitgeber fragen: Wie komme ich am günstigsten aus der Sache raus - und das ist diese Lösung eben nicht.

Im Prinzip kann es meinem AG doch egal sein, ob er mir das Gehalt am Ende des
Monats zahlt, wenn ich meinen Urlaub nehmen würde oder ich mit einem
Aufhebungsvertrag und der Auszahlung des Resturlaubs gehen würde…Ist doch
Kostentechnisch das selbe oder?

Hallo AtlantisKoeln,
zu Deiner Frage folgende Antwort:
Im Prinzip ist die Angelegenheit kein Problem;
wenn Dir der bisherige AG bereits gekündigt hat, wird er froh sein, wenn Du mit ihm im beiderseitigen Einverständnis vereinbarst das Arbeitsverhältnis am 14.09.2010 zu beenden. Den Urlaubsanspruch von 12 Tagen rechnest Du zurück; demnach wäre der letzte Arbeitstag der 27.08.2010. Dieses Datum dem bisherigen Arbeitnehmer bei der Vereinbarung über das Beschäftigungsende mitteilen !
Eine Vollzeitbeschäftigung bei zwei verschiedenen Arbeitgebern ist nicht erlaubt. Diese Aktion aber nur
durchführen, wenn die Zusage des neuen Arbeitgebers
für eine Einstellung verbindlich ist - nicht nur in
Aussicht !!! Anmerkung: evtl. rechnet der alte Arbeit-
geber einen Tag weniger Urlaub - wegen des halben
Monats im September. Die Daten beruhen auf der Annahme
einer 5 - Tage Arbeitswoche und eines Resturlauban-
spruchs von 12 Arbeitstagen - nicht Werktagen.

Hallo Gernot,

vielen Dank für deine Hilfe!
Dein Vorschlag klingt auch recht interessant…denke aber dass mein AG möchte, dass ich noch bis Mitte Sept. da bin und jmd neuen anzulernen und eben auch Jobs zu erledigen. In diesem Fall habe ich mir überlegt, mit meinem AG einen Aufhebungsvertrag zu vereinbaren, bei dem ich bis zum 15. Sept. arbeite und den Rest der Ulaubstage ausbezahlt bekomme…im Prinzip ist es für den AG Jacke wie Hose, da er die gleichen Ausgaben hätte. Das wäre die beste Lösung schätze ich. Was denkst du?

Tut mir leid - ich habe keine Angestellten, somit kann ich hier nicht weiterhelfen. grüße nicki

Hallo,

klar kannst du ihn verfallen lassen. Du solltest nur darauf achten, dass du nicht doppelt Lohn erhälst.

Gruß

Jürgen

schon beantwortet!