Resturlaub Kündigung zum 30.09. , Vertrag mit Zusatzklausel

Hallo an Alle,

mir ist etwas nicht ganz klar. Meine Frage ist, wieviel Resturlaub einem AN bei einer Kündigung zum 30.09.2018 zusteht, wenn der AN noch keinen Tag Urlaub genommen hat, bei folgender Regelung im Arbeitsvertrag:

" … (1) Die Arbeitnehmerin hat Anspruch auf einen gesetzlichen Mindesturlaub von derzeit 20 Arbeitstagen im Kalenderjahr ausgehend von einer Fünf-Tage-Woche. Der Arbeitgeber gewährt zusatzlich einen vertraglichen Urlaub von weiteren 10 Arbeitstagen. Bei der Gewährung von Urlaub wird zuerst der gesetzliche Urlaub eingebracht.

(2) Der vertragliche Zusatzurlaub mindert sich für jeden vollen Monat, in dem die Arbeitnehmerin keinen Anspruch auf Entgelt bzw. Entgeltfortzahlung hat oder bei Ruhen des Arbeitsverhaltnisses um ein Zwölftel. Für den vertraglichen Urlaub gilt, dass der Urlaubsanspruch jedenfalls spätestens am 31.3. des Folgejahres verfällt.

(3) Bei Ausscheiden nicht zum Jahresende, sondern während eines laufenden Jahres, wird der Urlaubsanspruch gezwölftelt, wobei die Kürzung allerdings nur insoweit erfolgt, als dadurch nicht der gesetzlich vorgeschriebene Mindesturlaub unterschritten wird.

(4) Die rechtliche Behandlung des Urlaubs richtet sich im Obrigen nach den gesetzlichen Bestimmungen. …"

Soweit so gut

Was ich nicht verstehe ist Folgendes :
"…Urlaubsanspruch gezwölftelt … " - welches bedeutet (10 Tage / 12 Monate) * 9 = 7,5 Tage aus dem „vertragliche Zusatzurlaub“ anteilig bis zum 30.09.2018 (?)

Ich dachte das Zwölftel bezieht sich nur auf die 10 Tage Zusatzurlaub, nicht die 20 Tage gesetzlicher Urlaub. Ergo: 20 + 7,5 = 28 Tage

Nun bin ich aber auf folgenden Artikel gestoßen, in dem steht, es würden zum 30.09. nur 23 Tage anteilig sein. (https://www.darmstadt.ihk.de/produktmarken/Beraten-und-informieren/recht_und_fair_play/Arbeitsrecht/bestehendeArbeitsverhaeltnisse/Urlaub/Urlaubsanspruch/2552870)

" … Beispiele: Bei einem arbeitsvertraglich vereinbarten Urlaubsanspruch in Höhe von 30 Urlaubstagen (20 Tage gesetzlichen Mindesturlaub zuzüglich 10 Tage freiwilligen Zusatzurlaub) hat der Arbeitnehmer beispielsweise bei einem Ausscheiden zum 30.09. hingegen einen Urlaubsanspruch von 23 Urlaubstagen (9 Monate /12 Monate x 30 Urlaubstage = 22,5 Urlaubstage = aufgerundet 23 Urlaubstage). In diesem Fall würde eine arbeitsvertragliche Regelung über eine anteilige Kürzung also dazu führen, dass statt 30 Urlaubstagen nur 23 zu gewähren wären, also 7 Urlaubstage weniger… "

Sind es nun 23 anteilige Tage Resturlaub zum 30.09. oder 28 Tage Resturlaub?

Danke schonmal!

LG Jasmin

sorry … es ist natürlich anteiliger Urlaub, nicht Resturlaub

Du kündigst in der 2. Jahreshälfte, da hast Du Anspruch auf den vollen gesetzlichen Jahresurlaub.
Da darf man auch einzelvertraglich/tarifvertraglich ( § 1 und 4 BUrlG) nichts abweichendes vereinbaren.
Es wird da nicht gezwölftelt.

Du hast 20 Tage + anteiligen Zusatzurlaub von 10/12 x 9 = 7,5 = 8 Tage

Also 28 Tage.

mfG
duck313

Hier steht: " … (20 Tage gesetzlichen Mindesturlaub zuzüglich 10 Tage freiwilligen Zusatzurlaub) hat der Arbeitnehmer beispielsweise bei einem Ausscheiden zum 30.09. hingegen einen Urlaubsanspruch von 23 Urlaubstagen (9 Monate /12 Monate x 30 Urlaubstage = 22,5 Urlaubstage = aufgerundet 23 Urlaubstage). In diesem Fall würde eine arbeitsvertragliche Regelung über eine anteilige Kürzung also dazu führen, dass statt 30 Urlaubstagen nur 23 zu gewähren wären, also 7 Urlaubstage weniger. …"

Also stimmt die Berechnung mit den 23 Tagen nicht?

Danke
LG Jasmin

Da bin ich jetzt auch stutzig geworden !

Wie kann denn der gesetztliche Mindesturlaub betroffen sein, wenn man nur den Zusatzurlauf zwölftelt ?

Das würde ja im Umkehrschluss doch bedeuten es wird so wie im Beispiell der IHK berechnet !

Nur wenn dann weniger als 20 Urlaubstage herauskämen, wird es auf diese Zahl erhöht.
Schon bei Rechnung ein 1/4 Jahr früher hätte man doch 6712 x 30 = 15 Tage, also weniger als Mindesturlaub.
Aufgefüllt auf 20 Tage.

Und würde bedeuten, bei Kündigung in der 1. Hälfte verliert man den gesamten (anteiligen) Zusatzurlaub.

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Ich verstehe es auch nicht, ich denke die Beispielrechnung hat einen Fehler.

Logisch für mich wäre der Zusatzurlaub (10 Tage) anteilig, nicht der Gesamturlaub (30 Tage).
Zum 30.09. stünden dann 28 Tage anteilig zur Verfügung.
Aber ich bin mir eben nicht sicher.

LG Jasmin

Hi!

Um das Ganze mal vereinfachend abzukürzen …

heißt nichts weiter als: Es wird der gesamte Jahresurlaub (hier wird in dem Teil des Vertrags nicht differenziert) gezwölftelt, aber mindestens der gesetzliche Teil muss gewährt werden.

Bei 30/12*9 kommen 22,5, also 23 Tage heraus.
23 Tage sind mehr als die gesetzlichen 20 Tage - passt.

Würdest Du zum 31.07. gehen, kämen bei 30/12*7 = 17,5 also 18 Tage heraus, was weniger als die 20 Tage wären - dann würden die 20 Tage greifen.

VG
Guido

Bei einer Kündigung zum 30.06. wäre der gesetliche Mindesturlaub 20/12*6 = 10 Tage.
Es müsste schon mindestens der 01.07. als letzter Beschäftigungstag vorliegen um die Bedingungen der Wartezeit aus [§ 4 BUrlG][1] zu erfüllen (nach 6 Monaten, nicht mit dem Erreichen von 6 Monaten).

VG
Guido
[1]: https://www.gesetze-im-internet.de/burlg/__4.html

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