Hallo,
folgender Sachverhalt:
Ich hatte ab Dez. 2011 Beschäftigungsverbot, meinen Urlaub für 2011 aber noch nicht aufgebraucht.
Ab Mai 2012 hatte ich Mutterschutz, anschliessend Elternzeit bis August 2013.
Ich habe jetzt Anspruch auf Urlaub aus 2012 und 2013 (je anteilig).
Was ist mit dem Urlaub aus 2011?
In 2012 konnte ich ihn praktisch auch nicht nehmen.
Auf einigen Seiten habe ich gelesen, dass der Anspruch von 2011 nach 15 Monaten verfällt, aber dass nur wenn er wegen Krankheit nicht genommen werden konnte. Ich hatte aber Elternzeit.
Das sind für mich zwei verschiedene paar Schuhe.
Kann mir jemand hier helfen?
Ich bräuchte auch eine Rechtsgrundlage dafür.
Danke im voraus!