Resturlaub nach Beschäftigungsverbot und Elternzeit

Hallo,

folgender Sachverhalt:
Ich hatte ab Dez. 2011 Beschäftigungsverbot, meinen Urlaub für 2011 aber noch nicht aufgebraucht.
Ab Mai 2012 hatte ich Mutterschutz, anschliessend Elternzeit bis August 2013.
Ich habe jetzt Anspruch auf Urlaub aus 2012 und 2013 (je anteilig).
Was ist mit dem Urlaub aus 2011?
In 2012 konnte ich ihn praktisch auch nicht nehmen.
Auf einigen Seiten habe ich gelesen, dass der Anspruch von 2011 nach 15 Monaten verfällt, aber dass nur wenn er wegen Krankheit nicht genommen werden konnte. Ich hatte aber Elternzeit.
Das sind für mich zwei verschiedene paar Schuhe.
Kann mir jemand hier helfen?
Ich bräuchte auch eine Rechtsgrundlage dafür.

Danke im voraus!

Hallo!

Wird Ihnen Ihr Urlaubsanspruch 2011 streitig gemacht? Wenn ja, dann teilen Sie bitte mit, mit welchen Argumenten er streitig gemacht wird. Dann kann ich dazu eventuell was sagen.

Gruß W.

Hallo Werner,

Die Begründung lautet, dass der Urlaub, wenn er wegen Krankheit, nicht genommen worden ist, nach 15 Monaten verfällt. Er ist aber nicht wegen Krankheit nicht genommen worden, sondern wg beschäftigungsverbot und Elternzeit.

Alles klar! Habe verstanden. Ich bin mir ziemlich sicher, dass der Urlaub zu gewähren ist. Meines Wissens hat das Bundesarbeitsgericht vor einigen Jahren eine entsprechende Entscheidung diesbezüglich getroffen. Da hat man sich - so glaube ich zu wissen - einem Urteil des EuGH angeschlossen.

Gruß W.