Hallo,
folgender Sachverhalt:
Die Arbeitnehmerin hatte ab Dez. 2011 Beschäftigungsverbot, den Urlaub für 2011 aber noch nicht aufgebraucht.
Ab Mai 2012 hatte die Arbeitnehmerin Mutterschutz, anschliessend Elternzeit bis August 2013.
Der Urlaub aus 2012 und 2013 (je anteilig) wird in 2013 gewährt.
Was ist mit dem Urlaub aus 2011?
Dieser konnte in 2012 nicht genommen werden.
Auf einigen Seiten habe ich gelesen, dass der Anspruch von 2011 nach 15 Monaten verfällt, aber das nur wenn er wegen Krankheit nicht genommen werden konnte. Nicht jedoch wegen Beschäftigungverbot oder Elternzeit.
Der Arbeitgeber beruft sich auf die 15 Monate Verfallszeit wegen Krankheit und will den Urlaub aus 2011 in 2013 nicht mehr gewähren.
Gibt es hierfür eine Rechtsgrundlage?
Danke im voraus!