Angenommen: Eine Frau entbindet im Mai 2009 ihr erstes Kind. Mutterschutz würde somit Anfang April 2009 anfangen. Bedingt durch die Schwangerschaftsbeschwerden wird sie ab März Arbeitsunfähig geschrieben und kann somit den ihr zustenden Urlaub (bis Ende Mutterschutz) ca. 15 Tage nicht nehmen. Was passiert mit dem Urlaub. Kann sie diesen nach der 1-jährigen Elternzeit noch nehmen? Bisher habe ich hier keine richtigen Aussagen gefunden. Mal heißt es, dass Urlaub, der durch Krankheit nicht genommen werden kann - verfällt. Laut einem neuem EU-Gesetzt soll dies aber wieder aufgehoben worden sein? Ich denke, ihr steht der Urlaub nach wie vor zu und geht nicht verloren, oder?
Hallo,
Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz - BEEG.
Schaust du hier:
http://www.bundesrecht.juris.de/beeg/BJNR274810006.html
§ 17
Dies gilt auch wenn die Frau vor der Geburt krankheitsbedingt den Urlaub nicht mehrnehmen konnte.
Ausnahmen gibt es nur wenn der Urlaub bereits beantragt und genehmigt war und dann ein Beschäftigungsverbot (keine Krankschreibung!) ausgesprochen wird.
Grüße
Bröselchen