Resturlaub nach Kündigung auszahlen lassen ?

Ein häufiger Fehler von Arbeitnehmern und Arbeitgebern besteht darin, dass der Resturlaub falsch berechnet wird. Dabei wird nicht beachtet, dass wenn der Arbeitnehmer die Wartezeit von 6 Monaten “abgeleistet” hat und er in der 2. Jahreshälfte ausscheidet; er einen Anspruch auf den vollen Jahresurlaub hat.

Gilt das auch für eine 4 Tage Arbeitswoche das ich das Recht habe auf den vollen Jahresurlaub wenn ich in der zweiten Jahreshälfte gekündigt werde ? Kann mir Jemand zufälligerweise sagen wie ich mein Resturlaubsauszahlungsbetrag ausrechen kann ? Ich habe 1125.80 brutto verdient und 862,97 netto und habe noch 9 Urlaubstage.Im Vertrag stand das ich 20 stu. die Woche arbeiten muss und Vier Tage die Woche.
Kann mir Jemand helfen mein chef hat mir zu wenig ausgezahlt glaub ich ???

Ihre Frage beantworte ich auf der Grundlage der von Ihnen zur Verfügung gestellten Informationen wie folgt:

Es ist das Entgelt zu zahlen, das pro Arbeitstag vom Arbeitgeber geschuldet war. Sofern in Ihrem Arbeitsvertrag oder im Tarifvertrag ein Stundenlohn vereinbart war, ist dieser Betrag mit dem Tagesstundensoll zu multiplizieren. Beispiel 5 Stunden/Tag bei einem Stundenlohn von 10,00 Euro ergibt den Betrag von 50,00 € pro Tag. Für 9 Tage stünden Ihnen dann 450,00 Euro brutto zu.
Bei einem fest vereinbarten Monatslohn, der für jeden Monat gleich ist (ohne Berücksichtigung der unterschiedlichen Anzahl der Tage pro Monat), geht man rechnerisch davon aus, dass der Monat durchschnittlich gerundet 4,3 Wochen (52 Wochen geteilt durch 12 Monate) hat. Wenn arbeitsvertraglich eine 4-Tage-Woche vereinbart war, dann ergibt sich rechnerisch bei jahresdurchschnittlich 4,3 Wochen je Monat folgende Berechnung: Der vereinbarte Monatslohn geteilt durch 4,3 ergibt den Wochenlohn. Dieser wiederum geteilt durch 4 ergibt den rechnerischen Tageslohn.
siehe auch unter § 11 BUrlG

Ich hoffe, ich konnte Ihre Frage zu Ihrer Zufriedenheit beantworten.

Mit freundlichen Grüßen

Das selbst auszurechnen, ist, glaube ich, zu kompliziert. Da brauch man Hilfe vom „Fachmann“.

LG! Martina

Hi Butterstulle, das ist eine Frage für Arbeitsrecht, nicht für Steuerrecht. Da kann ich leider nicht sicher helfen

Jahreshälfte gekündigt werde ? Kann mir Jemand zufälligerweise
sagen wie ich mein Resturlaubsauszahlungsbetrag ausrechen kann
? Ich habe 1125.80 brutto verdient und 862,97 netto und habe
noch 9 Urlaubstage.Im Vertrag stand das ich 20 stu. die Woche
arbeiten muss und Vier Tage die Woche.
Kann mir Jemand helfen mein chef hat mir zu wenig ausgezahlt
glaub ich ???

Hallo Butterstulle,
celler hat schon alles gesagt. Nach zutragen ist hier nur, dass Schicht- und Schmutzzulagen auch in die Berechnung gehören.

mfg
Ricko

Ein Arbeitnehmer hat keinen Anspruch auf den vollen Jahresurlaub,wenn er in der 2. Jahreshaelfte ausscheidet sondern auf den anteiligen Urlaub.
Wenn der volle Jahresurlaub allerdings beim Ausscheiden schon genommen wurde, kann vom Arbeitgeber hieraus keine Forderung hergeleitet werden.

Also, das ist ganz einfachDu musst wissen wieviel Jahresurlaub die Vollzeitbeschäftigten haben, also die die 5 Tage die Woche Arbeiten (Hat mit den Stunden nichts zutun, nur mit den Tagen). Sind das 30 Arbeitstage (Achtung manche haben Werktage im Vertrag, da rechnet es sich anders)rechnest du du Anteilig…einfache Anteilsrechnung (Dreisatz)
5 Arbeitstage/Woche = 30 Urlaubstage
1 Arbeitstag/Woche = 6 Urlaubstage
4 Arbeitstage/Woche = 24 Urlaubstage

d.h. du hast einen Jahresanspruch von 24 Urlaubstagen. Zu dem gilt das Urlaubsgesetz auch für Mini,- Midi,- und Teilzeitbeschäftigte.
Hoffe ich habe dir geholfen, wenn nicht, meld dich einfach kurz.

Greetz

Nordi

Hallo Butterstulle,

Sorry nicht mein Fachgebiet.

Hoffe das Dir jemand darauf eine Antwort geben kann. Ich wäre selber sehr gespannt was da rauskommt.

Gruss Silver…

Der Urlaub wird auch für eine Teilzeitkraft wie du es in deinem Arbeitsvertrag warst vollberechnet wie bei einer Vollzeitkraft.Für jeden geleisteten Monat Arbeit stehen dir zwei Tage Urlaub zu, es sei den der gültige Tarifvertrag sagt etwas anderes aus.( Nach zu fragen bei der zuständigen Gewerkschaft oder dem Betriebsrat)
Auszahlen würde ich mir einen Urlaub nie !!! weil,
a es nicht zulässig ist!
b. sich nur das Finanzamt darüber freud!
Die Berechnung des Restlohnes kann du dir aus den gülitigen Lohntabelen berechnen, auch die bekommt man bei der zuständigen Gewerkschaft oder beim Betriebsrat!

Hallo, also laut meiner Berechnung (wobei ich das mit dem Anspruch auf den vollen Jahresurlaub nicht kenne) kommt folgendes Ergebnis bei 9 Urlaubstagen und aufgrund des u.angegebenen Bruttogehaltes heraus:
Urlaubstage 9

Summe AWB = 0,00
Sep 06 0,00
Okt 06 0,00

Tagessatz 0,00

Grundv. od ZVK-Brutto 1.125,80
OZ/Grundbetrag 0,00
OZ-Verh-Bestandteil 0,00
OZ-Kind-Bestandteil 0,00
Tarifzulage 0,00
FN-Zulage 0,00
Heim-Zulage 0,00
Sonstige Zul ohne Aufw. 0,00

Summe Bezüge = 1.125,80

Entgelt pro Urlaubstag 62,54

Urlaubstage x Tagessatz 0,00
Urlaubstage x Entgelt + 562,86

Urlaubsabgeltung (0280) 562,86

MFG Octo-Juro
bitte vergleichen…

Hallo,
meines Wissens nach ist es nicht zulässig, regulären Urlaub auzubezahlen. Und die zitierte Regelung ist mir neu, ich kenne es nur so, dass Urlaub anteilig berechnet wird.