Ein häufiger Fehler von Arbeitnehmern und Arbeitgebern besteht darin, dass der Resturlaub falsch berechnet wird. Dabei wird nicht beachtet, dass wenn der Arbeitnehmer die Wartezeit von 6 Monaten “abgeleistet” hat und er in der 2. Jahreshälfte ausscheidet; er einen Anspruch auf den vollen Jahresurlaub hat.
Gilt das auch für eine 4 Tage Arbeitswoche das ich das Recht habe auf den vollen Jahresurlaub wenn ich in der zweiten Jahreshälfte gekündigt werde ? Kann mir Jemand zufälligerweise sagen wie ich mein Resturlaubsauszahlungsbetrag ausrechen kann ? Ich habe 1125.80 brutto verdient und 862,97 netto und habe noch 9 Urlaubstage.Im Vertrag stand das ich 20 stu. die Woche arbeiten muss und Vier Tage die Woche.
Kann mir Jemand helfen mein chef hat mir zu wenig ausgezahlt glaub ich ???