Resturlaub nach Kündigung durch AG

Hallo, 
folgende Annahme:
Ein AN wurde nach beteits verlängerter Probezeit mit der vertraglich vereinbarten Frist (unbefristeter Vertrag) gekündigt mit der Begründung, dass seine Arbeitsleistung nicht der Vorstellung des AG genüge (klar, bei Abdeckung einer Vollzeitstelle mit Teilzeit). Die Kündigungsfrist von 3 Monaten solle als erweiterte Probezeit dienen, dem AN jedoch den gesetzlich nach sechs Monaten geltenden Kündigungsschutz verwehren. Die abteilung ist mit dem fiktiven AN sowie einer weiteren Kraft besetzt, das Verhältnis der beiden extremst an gespannt und dies vermutlich neben falsch kalkuliertem Arbeitspensum ein weiterer wahrer Grund für die Kündigung. In den Folgewochen wird dem AN jedoch trotz mehrmaliger Bitte weder ein Zeugnis ausgestellt, noch das versprochene Gespräch gewährt, um die Arbeitsziele zu definieren. Seine Stelle wird stattdessen ausgeschrieben und es liegt auf der Hand, dass der AG kein ernsthaftes Interesse an einer möglichen Fortführung der AV hat, sondern er den AN bis Ersatz kommt bei Laune halten will um die Arbeitsabläufe sicherzustellen. Für den AN eine psychische Zumutung, aber er geht seiner Arbeit weiterhin korrekt nach. Nun würde die Kollegin schwer erkranken, der gekündigte AN hätte aber mit Resturlaub und Überstunden (lt Vertrag nicht aus zahlbar) nur noch 6 Arbeitstage bis zum 30.06., an welchem das AV endet. Könnte der AG dem AN den Resturlaub verwehren? Für den AN wären die letzten Wochen schon psychisch schwer gewesen, aber er wollte seine Arbeit ordentlich zu Ende bringen und hätte sehnlichst auf den letzten AT hin gearbeitet… Wie wäre hier die Rechtslage?

Danke + Grüße,
Sonja

Hallo,

vielleicht hilft das:

http://www.urlaubsanspruchbeikündigung.de/

Weiterführender Link ist genannt…

Gruß