Resturlaub nach Kündigung

Wenn ein Arbeitsverhältnis gekündigt wurde und lt aktueller Lohnabrechnung noch Resturlaub besteht, kann dieser genommen werden ohne dass der Chef das Gehalt einbehalten darf oder fristlos Kündigt?

Mit dieser Frage würde ich einen Rechtsanwalt für Arbeitsrecht konsultieren oder einen von der öffentlichen Rechtsauskunft kurz: ÖRa, weil gerade im Arbeitsrecht immer wieder Änderungen auftreten.
Auch die Gewerkschaft(sanwälte) können natürlich Auskunft darüber geben, falls Sie dort Mitglied sind.
Freundlich grüßt

Johanna-Merete Creutzberg

Ich würde sagen, dass einem der anteilige Urlaub zusteht, auf den man Anspruch hat. Sprich wenn man pro Jahr 24 Tage Urlaub hat und zum 30. Juni kündigt, hat man einen Anspruch auf 12 Tage Urlaub.

Ja, der Urlaub kann genommen werden. Allerdings würde ich in der Buchhaltung anfragen wieviele Urlaubstage noch zur Verfügung stehen. Meist bekommt man 2 oder 2,5 Tage pro gearbeiteten Monat, je nach dem… aber das würde ich mir von der Firma ausrechnen lassen und dann beantragen, damit es keine Mißverständnisse gibt.

Keine Selbstbeurlaubung !!!
Hallo,

auch bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses ist eine „Selbstbeurlaubung“ nicht zulässig, sondern kann eben u. U. ein Grund zur fristlosen Kündigung sein.
Der Urlaub muß wie sonst auch im Betrieb üblich beantragt werden.
Für den Fall der Nichtgewährung gilt dann § 7 Abs. 4 BUrlG:
http://www.gesetze-im-internet.de/burlg/__7.html

&Tschüß

Anwalt ist klar, wegen der Rechtsberatung :wink:

Ich habe mal auf unserem Portal nach Resturlaub gegoogelt:

http://www.familienfreund.de/news-fuer-mitarbeiter/r…http://www.familienfreund.de/news-fuer-arbeitgeber/b…http://www.familienfreund.de/news-fuer-mitarbeiter/u…Grüße aus Leipzig