Resturlaub nehmen nach Kündigung bei Zeitarbeit?

Hallo an alle, vielleicht kann jemand zu folgendem Sachverhalt helfen:

wenn man zum 1.7.10 eine neue Stelle beginnt und der Vertrag mit der neuen Firma bereits unterschrieben ist: Die Anstellung ist bei einer Zeitarbeitsfirma mit Einsatz bei deren Kunden. Resturlaub noch 15 Tage bis zu Ende Juni. Kann in diesem Falle Urlaub beantragt werden und kann die Firma diesen ablehnen wenn beim Kunden der Einsatz im Juni noch benötigt würde? Der Urlaub bei der Zeitarbeit wird ja normal immer mit der Firma abgeklärt, bei der man im Einsatz ist. Aber in diesem Falle kündigt man ja beim Arbeitgeber und nicht bei der „Entleiherfirma“ Und ausbezahlen lassen wird sich ja so kaum lohnen. Zumal ja ansonsten das ganze Jahr über keine wirkliche Urlaubsmöglichkeit nach dem Wechsel bestehen wird und bisher auch nur wenige Tage genommen werden konnten und somit Erholung ja kaum möglich war oder sein wird.
Danke schon mal!

Hallo

Kann in diesem Falle
Urlaub beantragt werden und kann die Firma diesen ablehnen
wenn beim Kunden der Einsatz im Juni noch benötigt würde? Der
Urlaub bei der Zeitarbeit wird ja normal immer mit der Firma
abgeklärt, bei der man im Einsatz ist.

Drei mal „kann“ :wink:

1.) Man kann den Urlaub so beantragen.
2.) Die ZAF kann dieses Urlaubsverlangen aus betrieblichen Gründen ablehnen.
3.) Der AN kann ggf per einstweiliger Verfügung seinen Urlaubsanspruch über das Arbeitsgericht versuchen durchzuboxen und dabei bestreiten, daß die betrieblichen Notwendigkeiten dem persönlichen Urlaubsverlangen überwiegen.

Gruß,
LeoLo