Hallo Experten,
wie schaut es in so einem Fall aus:
Ein Arbeitnehmer hat ca. 50 Resturlaubstage, die sich in in ca. 5 Jahren Betriebszugehörigkeit gesammelt haben. Es ist gängige Praxis, die Urlaubstage in das Folgejahr mitzunehmen und andere Kollegen haben ähnlich viele Tage übrig.
Im Betrieb ist das Personal knapp und es ist nicht in Sicht, wann der Urlaub genommen werden könnte. Der Chef möchte den Urlaub daher ausbezahlen, der Mitarbeiter möchte zu Erholungszwecken und aus familiären Gründen den Urlaub lieber nehmen. Wie sieht das rechtlich aus?
Wie sieht es aus, wenn der Arbeitsvertrag (durch den Mitarbeiter selbst oder durch den Chef) gekündigt wird? Was passiert in so einem Fall mit den Urlaubstagen?
Vielen Dank udn viele Grüße!
Hi!
Wie sieht das rechtlich aus?
Der Resturlaub aus den Vorjahren ist verfallen, wenn da nicht explizit etwas anderes vereinbart ist (oder, wenn der AN dauerhaft erkrankt war, aber das ist eine andere Geschichte).
Eine Abgeltung sieht unser BUrlG eh nur dann vor, wenn der Urlaub wegen der Beendigung des Arbeitsverhältnisses nicht genommen werden kann.
Gruß
Guido
Hallo und vielen Dank!
Muss die Vereinbarung schriftlich erfolgt sein oder genügt es auch, dass der Arbeitgeber sich allen Mitarbeitern gegenüber dahingehend geäußert hat, dass der Urlaub nicht verfällt? Der Urlaub konnte aufgrund betrieblicher Belange (zu wenig Personal) nicht genommen werden. Zudem sind die Urlaubstage auch in der Datenbank des Unternehmens noch regisiert und werden den Mitarbeitern auf Nachfrage nach den Urlaubstagen genannt.
Viele Grüße!