Arbeitnehmer A kündigt sein Verhältnis zum 15.9.20xx mit einer Frist von 4 Wochen.
Da Arbeitnehmer A nicht Januar ins Unternehmen eingetreten ist, hat er nicht 30 sondern 27 Tage Jahresurlaub. Von den 27 hat A bereits 16 Tage genommen. Wie viel steht A jetzt noch zu. Hat A nicht automatisch 20 Tage Mindesturlaub bei der Kündigung im 2. Halbjahr. Oder nimmt man die 30 Tage Jahresurlaub und rechnet den Anspruch für jeden Monat aus sprich :
30/12= 2,5 also 3 Tage * 8 volle Monate = 24 Tage ?
Stimmt diese Berechnung so ?