Resturlaub richtig berechnen

Arbeitnehmer A  kündigt sein Verhältnis zum 15.9.20xx mit einer Frist von 4 Wochen.
Da Arbeitnehmer A nicht Januar ins Unternehmen eingetreten ist, hat er nicht 30 sondern 27 Tage Jahresurlaub. Von den 27 hat A bereits 16 Tage genommen. Wie viel steht A jetzt noch zu. Hat A nicht automatisch 20 Tage Mindesturlaub bei der Kündigung im 2. Halbjahr. Oder  nimmt man die 30 Tage Jahresurlaub und rechnet den Anspruch für jeden Monat aus sprich :

30/12= 2,5 also 3 Tage * 8 volle Monate =  24 Tage ?

Stimmt diese Berechnung so ?

30/12= 2,5 also 3 Tage * 8 volle Monate =  24 Tage ?

Sehr innovative Mathematik, in der Mitte zu runden statt am Ende.
2,5 * 8 ergibt nämlich 20, zumindest auf meinem Taschenrechner.

Deine Frage wird aber vermutlich eh gelöscht, da du FAQ:1129 ignoriert hast.

Gruß,
Steve

Danke …
Bist du eigentlich immer so freundlich ? Du bist nicht gezwungen irgendwem auf seine Frage zu antworten.

So hat eben jeder seinen Stil :->

1 Like

Hi!

… 8 volle Monate …

Bei 8 vollen Monaten ist die Wartezeit überschritten und man befindet sich im zweiten Halbjahr, weshalb man Anspruch auf den VOLLEN Jahresurlaub hat.

Man könnte vertraglich zwar den „übergesetzlichen“ Teil ausschließen, dann muss das aber dezidiert so vereinbart sein.

VG
Guido

Vielleicht hilft das weiter: http://www.recht.help/informationen/arbeitsrecht/urlaub-und-urlaubsansprüche/