Resturlaub, trotz krank in der Kündigungsfrist

Tach Leute!

Es wurde fristgerecht, per Einwurfeinschreiben am 02.05. zum 31.5. gekündigt. Bereits am 29.4. wurde AU ausgestellt, trotz das an diesem Tag noch gearbeitet wurde.
Die AU wurde dann zweimal verlängert, bis einschliesslich 18.5. . Eine weitere AU erfolgte am 23. + 24.5…
Da noch Überstunden abzufeiern waren, und 17 Tage Urlaub, wurde im Kündigungsschreiben mitgeteilt, dass man nicht mehr zur Arbeit erscheinen müsste.

Jetzt stellt sich die Frage, wird der Urlaub mit der AU verrechnet, oder muss dieser noch bezahlt werden??

Tach Leute!

Hallo,

Jetzt stellt sich die Frage, wird der Urlaub mit der AU
verrechnet,

grundsätzlich nein

oder muss dieser noch bezahlt werden??

grundsätzlich ja wg. § 7 Abs. 4 BUrlG:
http://www.gesetze-im-internet.de/burlg/__7.html

Der AN sollte seinen Resturlaub (und auch evtl. bestehende Zeitguthaben) schriftlich und nachweisbar beim AG geltend machen.