Hallo
Ich war in einen Transportunternehmen tätig und bin im Dezember 2010 zum Stempeln ( arbeitssuchend) gegangen durch Winterpause am Bau! Hatte aber noch 3 Tage Resturlaub übrig was mein damaliger Chef wie immer fürs neue Jahr aufgehoben hat! Nun hab ich aber einen Brief bekommen das er mich nicht mehr einstellt! Nun meine Frage?
Kann ich die 3 Tage Urlaub noch einfordern (Urlaub in Geld auszahlen) oder sind die jetzt weg? Bin jetzt schon bei einer anderen Firma!
Hallo,
Resturlaub, der nicht mehr genommen werden kann, muss ausbezahlt werden. Sie können das Geld für diese 3 Tage von Ihrem alten Unternehmen einfordern.
Gruß
Noch mal Hallo,
meine Aussgae von vorhin, dass der Urlaub ausbezahlt werden muss, kann im §7 Abs. 4 Bundesurlaubsgesezt nachgelesen werden. Dort steht:
Kann der Urlaub wegen Beendigung des Arbeitsverhältnisses ganz oder teilweise nicht mehr gewährt werden, so ist er abzugelten
Gruß
Thomas
Danke für die schnelle Beantwortung!
Werde gleich mal ein Schreiben verfassen und mein Geld einfordern!
Danke nochmal und ein schönes Wochenende!!!
Nach eigenen Erfahrungen kann ich Deine Frage so beantworten, dass Du so oder so davon provitierst. Der Resturlaub wird prozentual errechnet, d.h. wenn Du (im Kündigungsjahr) z.B. ein halbes Jahr gearbeitet hast, dann stehen Dir von Deinen 3 Tagen 1,5 tage Urlaub zu. In Deinem Fall hast Du bis Dezember, also 12 Monate gearbeitet, dann stehen Dir meines Wissens die vollen 3 Tage zu. Mit der Option des „AUSZAHLENS“ wird die Rechnung genauso vorgenommen. Bei Dir sind’s, bis Dezember gerechnet 12 Zwölftel, also Dein Tagessatz mal 3. Der Tagessatz wird Individuell berechnet.Ich hatte mir in meiner Situation die Option des „AUSZAHLENS“ gewählt.
Viel Glück!!!