Problem
Umgang mit Resturlaub/Überstunden im Falle, dass ein befristeter
Arbeitsvertrag nicht wie mündlich zugesagt verlängert wird.
Situation
- Der Arbeitsvertrag von Arbeitnehmer (AN1) ist befristet
vom 1.1.2004 bis 30.6.2006. - AN1 hat die mündliche Zusage seines Vorgesetzten (VG1), dass der
Vertrag verlängert wird. - VG1 hat zwei Schreiben verfasst, um die Verwaltung (V1) des
Arbeitgebers (AG1 öfftl. Dienst) zu veranlassen, einen neuen
Arbeitsvertrag aufzusetzen. Kopien der Schreiben liegen AN1 vor. - Laut mündlicher Überlieferung ist es im Hause üblich, dass AN1 den
Arbeitsvertrag in Schriftform erst am 29.6. oder auch später
erhält. - Zur Zeit hat AN1 noch 19 Tage Resturlaub und über 100 Überstunden.
- Da AN1 bis 18.Juni bereits Urlaub genehmigt bekommen hat, könnte er
bis Ende Juni maximal noch 10 von 19 Tagen Resturlaub nehmen.
Da er von 19. bis 30.6. einige private und dienstliche Termine in
Arbeitsplatznähe hat, kann der Urlaub in dieser Zeit nicht sinnvoll
zu Erholungszwecken verwendet werden.
Darüber hinaus hält AN1 es auch für sinnvoll, während der
Entscheidung über die Verlängerung seines Arbeitsvertrages in
Arbeitsplatznähe bzw. am Arbeitsplatz zu sein. - AN1 würde den restlichen Urlaub gern in das ( hoffentlich )
folgende Arbeitsverhältnis übernehmen. - Eine Auszahlung von Resturlaub bzw. Überstunden ist laut mündlicher
Überlieferung bei AG1 nicht möglich. - Zwischen VG1 und AN1 besteht die müngliche Vereinbarung, dass AN1
zwischen März bis Ende Juli dem Arbeitsplatz nicht länger als
2 Wochen am Stück fernbleibt.
Fragen
- Hat AN1 grundsätzlich Anspruch darauf, dass sein Resturlaub aus dem
bestehenden Vertrag in den neuen übernommen wird?
Von Kollegen ist bekannt, dass deren Urlaub ohne Problem bzw.
Beantragung übertragen wurde. - Welche rechtlichen Möglichkeiten bestehen, um Ansprüche bezüglich
Resturlaub und Überstunden durchzusetzen wenn AN1 keinen neuen
Arbeitsvertrag von seinem AG1 erhält und Ihm dies auch nicht
rechtzeitig vor Vertragsende mitgeteilt wird bzw. wenn er bis kurz
vor Vertragsende in dem Glauben gelassen wird, sein Vertrag würde
verlängert? - Wie verhält es sich, wenn Bemühungen von AN1 um eine neue Stelle
(dazu ist er per Arbeitsvertrag verpflichtet)
erfolgreich sind und er eine andere Stelle annimmt.
