hallo.
folgende sachlage:
ich habe noch 8 tage resturlaub aus 2010 ülus ca.50 überstunden und den anteiligen urlaub von 2011 (2,4 tage pro jan ,feb, märz)
wie sieht die sachlage aus wenn ich ende feb kündige mit 4 wochen kündigungsfrist.
die überstunden und der urlaub ergeben ja schon 4 wochen.
was ist wenn ich rein zufällig in meiner kündigungsfrist krank werde und ich keine möglichkeit mehr habe urlaub und überstunden komplett zu nehmen???
Der Resturlaub muss bis zum 31.03.2011 genommen sein, da er sonst verfällt. Wie es mit deinem anteiligen Urlaub aussieht, findest du in deinem Tarif- bzw. Arbeitsvertrag. Sollte deine Rechnung aufgehen, so stehen dir 7 Tage Urlaub für das erste Quartal zu. Diesen Urlaub musst du natürlich beantragen. Er kann aber auch abgelehnt werden, wenn es für diese Zeit zu wenig Urlaubskontingente gibt. Sollte dies greifen, so muss dein Urlaub ausgezahlt werden. Bei deinen Überstunden verhält es sich so, dass zunächst erst einmal klar sein muss, ob es angeordnete Überstunden sind oder du von dir aus mehr gearbeitet hast. Die Überstunden stehen dir natürlich nur zu, wenn sie angeordnet wurden. Hier kann der Arbeitgeber entscheiden, ob diese abgebummelt oder ausbezahlt werden.
Wenn du krank werden solltest ohne dass du etwas antreten konntest, so wird alles ausgezahlt. Wenn du Urlaub und Überstunden nehmen kannst, so wird es etwas komplizierter. Wirst du im Urlaub krank, so bekommst du die Urlaubstage ausbezahlt, die du aufgrund Krankheit nicht nehmen konntest. Solltest du beim Abfeiern der Überstunden krank werden, so hast du einfach Pech gehabt. Diese sind dann weg und werden nicht ausbezahlt, da das Abfeiern von Überstunden nicht der Lohnfortzahlung unterliegt.