Hallo,
wäre es theoretisch möglich 20 Tage Resturlaub zu nehmen und so einen ganzen Monat „frei“ zu haben?
Könnte ein Arbeitnehmer rein fiktiv während dieser Zeit bei einem neuen Arbeitgeber arbeiten? Oder gäbe es Probleme mit Arbeitsvertägen oder Steuern?
Wie wäre es dann mit den Steuernkarten? Bräuchte man eine zweite und hätte man eventuell steuerliche Nachteile?
Vielen Dank für Antworten.
Gruß anna
Hi!
wäre es theoretisch möglich 20 Tage Resturlaub zu nehmen und
so einen ganzen Monat „frei“ zu haben?
Ja, theoretisch schon
Könnte ein Arbeitnehmer rein fiktiv während dieser Zeit bei
einem neuen Arbeitgeber arbeiten? Oder gäbe es Probleme mit
Arbeitsvertägen oder Steuern?
Angefangen bei den eher harmlosen Dingen, wie der Steuerklasse VI, fällt mir da ein, dass es schlicht nicht erlaubt ist - es könnte eine fristlose Kündigung des alten AG rechtfertigen.
http://www.gesetze-im-internet.de/burlg/__8.html
Und bevor jetzt wieder irgendwer so tolle Hinweise gibt, wie:
„Wie soll der alte AG das denn feststellen?“
Ganz einfach derart, dass die zuständige Kasse anruft und schon mal nachfragt, ob die Abmeldung falsch datiert ist, da eine andere Anmeldung sich überschneidet - kam bei mir letzte Woche gleich mehrfach vor…
Wie wäre es dann mit den Steuernkarten? Bräuchte man eine
zweite und hätte man eventuell steuerliche Nachteile?
Wie gesagt: Steuerklasse VI, aber das bekäme man beim Ausgleich wieder ausgeglichen.
Gruß
Guido
Hallo
Die Einschätzung kann ich nicht ganz teilen. Es ist doch sicher nicht verboten 2 Vollzeit Jobs zu machen wenn man ordentlich angemeldet ist.
Wenn bspw. ein Leiharbeiter von seiner entleihenden Firma nach 3-5 Monaten einen Arbeitsvertrag bekommt und praktisch nahtlos weiterarbeitet.
Die alte/neue Firma hat ja den Leiharbeiter gebucht weil sie ihn braucht, und aus demselben Grund eingestellt. Urlaub ist in den ersten Monaten (in der Leihfirma) ja nicht unbedingt üblich. Wie sollte der Arbeitnehmer da an seinen Urlaub kommen, oder soll der Arbeitnehmer auf seinen Urlaub verzichten.
In einem solchen Fall sollte doch wohl der Urlaub ausbezahlt werden, das hat zwar Nachteile bei den Abzügen aber immer noch besser als darauf zu verzichten.
Gruss vonsales
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Hi!
Die Einschätzung kann ich nicht ganz teilen.
Es geht nicht um eine Einschätzung, es geht um ziemlich eindeutige (so eindeutig sind Gesetzestexte selten!) Fakten.
Es ist doch
sicher nicht verboten 2 Vollzeit Jobs zu machen wenn man
ordentlich angemeldet ist.
Klar ist es das. Schau mal in § 3 ArbZG - mehr als 48 Std in der Woche insgesamt ist nicht drin, und das ist mit 2 Vollzeitjobs unmöglich.
Wie sollte der Arbeitnehmer da an seinen Urlaub
kommen,
na, genau SO:
In einem solchen Fall sollte doch wohl der Urlaub ausbezahlt
werden,
Gruß
Guido