Resturlaub und Urlaubsgeld bei Kündigung

Folgende Problematik…Arbeitgeber kündigt AN zum 31.08.06…laut Arbeitsvertrag hat AN 30Tage Urlaub…davon hat er bis jetzt 11 Tage in Anspruch genommen…eigentlich bleiben ja dann noch 19Tage über…stehen die mir jetzt zu…oder wird es anteilig bis zum 31.08. berechnet??

2.Sache : AN hat laut Arbeitsvertrag Anspruch auf Urlaubsgeld, das diesen Monat gezahlt werden sollte. Habe für Juli die Abrechnung bekommen, wo das volle Urlaubsgeld berechnet wurde und jetzt wurde ein ganz andere Betrag überwiesen. Auf die Frage…warum?? Wurde gesagt, das mir nur das Halbe Urlaubsgeld zusteht?? Ist das denn so möglich??? Man kann mir doch nicht so einfach, die hälfte vom Urlaubsgeld streichen??? Auch wenn mir zum 31.08.06 gekündigt wurde.

Hallo erstmal (

Sorry, aber ich wollte ne schnelle Antwort haben und deswegen das HALLO vergessen…aber dafür nachträglich HALLOOOO.

Kann mir denn jetzt jemand beantworten, ob AG Recht hat dem AN einfach so das Urlaubsgeld um die Hälfte zu kürzen???
Weil AN zum 31.08 austritt???

Bitte um Antwort…

MfG Seka