ich habe anfang des jahres insgesamt 11 tage sonderfrei bekommen wegen einer weiterbildung. nun habe ich zum 31.07 fristgerecht gekündigt, weil ich ein anderes angebot bekommen habe und ist näher an mein wohnort.
chefin meinte nur das ich mein resturlaub nicht nehmen kann und denn mit dem sonderfrei ausgleichen muss.
meine chefin hat mir zuvor noch angeboten das vom betrieb zahlen zu lassen, aber das wollte ich nicht!
weis nicht ob das noch ne rolle spielt?
naja bildungsurlaub hat sie nicht gesagt, sondern sonderfrei, ware das dass selbe?
Die Frage lässt sich so nicht beantworten. Zwar steht dem Arbeitnehmer beim Ausscheiden aus dem Arbeitsverhältnis im 2. Halbjahr lt. Bundesurlaubsgesetz der volle Jahresurlaub zu, doch wie das „Sonderfrei“ auf den Jahresurlaub angerechnet wird, wäre nur aus dem entsprechenden Vertrag erkennbar. Dazu müsste einem Anwalt der Vertrag vorgelegt werden.