Resturlaub vom Vorjahr bei langfristiger Krankheit

Hallo, eine Arbeitsrechtsfrage:

Arbeitnehmer hat 2008 nicht allen Urlaub genommen und darf ihn laut Vertrag bis März des Folgejahres (also 2009) nehmen. Das plant er auch, wird jedoch zum 1.2.2009 krank bis einschließlich August 2009. Die Urlaubstage von 2009 bleiben ja erhalten und können noch genommen werden (wieder bis März 2010), da diese durch die Krankheit ja nicht verfallen. Wie ist das aber mit den 5 Resttagen von 2008, die bis März 2009 genommen werden hätten müssen, aber nun durch die Krankheit nicht genommen werden konnten? Können die auch „aufgehoben werden“ für die Zeit nach der Krankheit (also ab September 2009) oder sind die ersatzlos weg?

Danke für jeden Tipp

Hallo, eine Arbeitsrechtsfrage:

Arbeitnehmer hat 2008 nicht allen Urlaub genommen und darf ihn
laut Vertrag bis März des Folgejahres (also 2009) nehmen. Das
plant er auch, wird jedoch zum 1.2.2009 krank bis
einschließlich August 2009. Die Urlaubstage von 2009 bleiben
ja erhalten und können noch genommen werden (wieder bis März
2010), da diese durch die Krankheit ja nicht verfallen. Wie
ist das aber mit den 5 Resttagen von 2008, die bis März 2009
genommen werden hätten müssen, aber nun durch die Krankheit
nicht genommen werden konnten? Können die auch „aufgehoben
werden“ für die Zeit nach der Krankheit (also ab September
2009) oder sind die ersatzlos weg?

Hallo Stefan,
Im allgemeinen müssen Resturlaubstage bis zum 31.03. genommen werden, es sei denn, die geltenden Tarifverträge sehen einen anderen Stichtag vor. Allerdings verfallen Resturlaubstage nach diesem Stichtag, auch wenn sie krankheitshalber nicht genommen werden konnten, man kann sie sich auch nicht auszahlen lassen. Für details google mal unter „bundesurlaubsgesetz“

Wolfgang D.

Nicht mehr
Hi!

Allerdings verfallen Resturlaubstage
nach diesem Stichtag, auch wenn sie krankheitshalber nicht
genommen werden konnten,

Das WAR richtig, als die Welt noch etwas einfacher war, also bis zu meinem 40. Geburtstag.
Einen Tag später gab es dann dieses blöde Urteil
http://www.arbeitsrecht.de/rechtsprechung/2009/03/25…

HIER würde ich allerdings auch dazu tendieren, dass der Urlaub verfallen ist, wenn er vorher hätte genommen werden können.

Gruß
Guido

Hallo Guido

HIER würde ich allerdings auch dazu tendieren, dass der Urlaub
verfallen ist, wenn er vorher hätte genommen werden können.

Und frisch zurück aus dem Urlaub warte ich jetzt ganz gebannt vor meinem Rechner auf die Erklärung zu dieser These.

Popcorn… Bereit!
Chips… Bereit!
Pepsi… Bereit!

Kann losgehen!

Go, Guido, go!

;o)

Gruß,
LeoLo

Oops
Hi!

Go, Guido, go!

Danke für die Aufmerksamkeit - ich habe ein Jahr durcheinandergeschmissen.

Irgendwie war für mich klar, dass der Urlaub aus 2008 Ende März 2010 verfällt, wenn er in 2010 vorher hätte genommen werden können (was ja auch nicht ganz so falsch ist, nur leider überhaupt kein Thema hier ist).

Da hatte ich wohl noch keinen Kaffe getrunken.

Ich hoffe, Du hattest einen erholsamen Urlaub :smile:

Gruß
guido