Resturlaub, Weihnachtsgeldanspruch nach Krankheit

Frage 1 :
bin seit Dezember 09 bis Juni 10 wegen Krankheit zu Hause.Bin seit 1980 im öffentlichen Dienst (Bund) als Arbeiter tätig.Veraussichtlich werde ich ab August 10
wieder arbeiten können.Habe noch Resturlaub von 2010.Kann ich den noch 2010 nehmen oder vefällt dieser.
Frage 2:
Wenn ich im September 2010 wieder arbeite,bekomme ich dann im Dezember das volle Weihnachtsgeld oder habe ich da Abzüge?

Tut mir leid, da kenne ich mich leider nicht mit aus.

Resturlaub muss nach dem Bundesurlaubsgesetz bis zum 31.3. des Folgejahres genommen werden. Nur wenn das aus dienstlichen Gründen nicht möglich war, kann davon abgewichen werden. Ihr Arbeitgeber kann natürlich freiwillig den Resturlaub noch gewähen, aber einen Rechtsanspruch darauf haben sie leider nicht Dazu gibt es seit einigen Jahren ein Grundsatzurteil des Bunesarbeitsgerichtes, dass dies Regelung bestätigt habt. Wie weit sie Anspruch auf Weihnachtsgeld haben, ist in ihrem Tarifvertrag geregelt, also bitte dort nachschauen.