Resturlaub

hallo,

wir nehmen an, X wird unter einhaltung der kündigungsfrist auf 31.12. gekündigt und hat noch 10 tage resturlaub. X erfährt wenige stunden später (weil wenns kommt, kommts ja dicke), dass eine OP ansteht und X daher aufgrund krankenstand den resturlaub nicht nehmen kann. muss der AG den resturlaub dann ausbezahlen?

danke und viele grüße,
sonja

Abgeltung
Hi!

Muss der AG den resturlaub dann
ausbezahlen?

Ja

BUrlG §7 Abs. 4 in Verbindung mit Abs. 3, wo steht, dass der Urlaub aufs nächste Kalenderjahr nur dann übertragen werden darf, wenn dringende dringende betriebliche oder in der Person des Arbeitnehmers liegende Gründe dies rechtfertigen. Da wegen der Beendigung (Abs. 4) des Arbeitsverhältnisses aber das nicht möglich ist und die persönlichen Gründe (KRANKHEIT!) vorliegen, isser abzugelten.

http://www.gesetze-im-internet.de/burlg/__7.html

LG
Guido

Hi Guido,

vielen Dank für die Info…
wenigstens ein Lichtblick heute…
wird gleich auf die seite gelegt :wink:

LG,
Sonja

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Ganz vergessen!
Hi!

vielen Dank für die Info…

da nich für :wink:

hatte ich ganz vergessen:

Gute Besserung!

LG
guido

Ja, wird schon werden :wink: bin ja nicht aus zucker, aber alles auf einmal ist schon etwas herb…

aber eine frage noch: muss eigentlich eine begründung in das kündigungsschreiben??
es steht nur drin: wir kündigen hiermit fristgerecht zum 31.12.06 den am 31.05.05 abgeschlossenen unbefristeten arbeitsvertrag.

ich bin die einzige angestellte in dem laden, also kein kündigungsschutz.

aber ist das nicht trotzdem ein formfehler? ich musste auch nichts unterschreiben oder so.
angenommen, dies wäre ein formfehler und ich mache nächste woche drauf aufmerksam, sprich, dann, wenn es aufgrund der 4 wochen frist zu spät für eine korrekte neue kündigung ist… dann müssten die mir doch anfang januar erneut auf ende januar kündigen, oder nicht?

gruß,
sonja

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Hi!

aber eine frage noch: muss eigentlich eine begründung in das
kündigungsschreiben??

Nein!
Jeder Arbeitgeber, der eine Begründung reinschreibt, verhält sich, na ja, etwas dümmlich!

aber ist das nicht trotzdem ein formfehler? ich musste auch
nichts unterschreiben oder so.

Ist schon ok so. Eine Kündigung ist eine EINseitige Willenserklärung. Deshalb muss das Teil auch nur eine Seite unterschreiben.

LG
Guido