Resturlaubauszahlung in Azubi- oder in Geselllohn?

hallo,

ich habe jetzt meine ausbildung benendet und wollte wissen ob sie mir mein resturlaub als Gesellenlohn oder als Azubilohn auszahlen müssen?

Freue mich über eine antwort

Hallo,

wenn Sie nach der bestandenen Prüfung austreten, wird die Urlaubsabgeltung vom Azubi-Lohn berechnet. Aber denken Sie daran, dass Ihnen bei Austritt nach dem 30.6. der volle Jahresurlaub zusteht.

VG

Corinna