Resturlaubsanspriuch nach Teilzeit?

Ich habe im vergangenen Jahr 2012 das gesamte Jahr Vollzeit gearbeitet – nun reduziere ich ab März 2013 auf eine 50% Stelle. Ich arbeitetete 2012 5 Tage pro Woche und werde auch 2013 5 Tage pro Woche arbeiten. Es ändert sich also nur die tägliche Arbeitszeit - nicht die Anzahl der Arbeitstage/Woche.

Aus dem Jahr 2012 habe ich noch 2 Tage Resturlaub.

Meine Fragen:

  • Kann ich für die beiden Tage Resturlaub aus 2012 zwei oder vier Tage frei machen?

  • Kann ich für die anteiligen Urlaubstage aus den Monaten Januar/Februar jeweils einen oder dann zwei Tage frei machen?

Vielen Dank für eine Antwort.

FAQ:1129

Vielen Dank für eine Antwort.

Kommt bei Einhaltung von FAQ:1129

Angenommen, man hat im vergangenen Jahr 2012 das gesamte Jahr Vollzeit gearbeitet – nun reduziert man ab März 2013 auf eine 50% Stelle. Man arbeitetete 2012 5 Tage pro Woche und wird auch 2013 5 Tage pro Woche arbeiten. Es ändert sich also nur die tägliche Arbeitszeit - nicht die Anzahl der Arbeitstage/Woche.

Aus dem Jahr 2012 hätte man noch 2 Tage Resturlaub.

Offene Fragen:

  • Kann man für die beiden Tage Resturlaub aus 2012 zwei oder vier Tage frei machen?

  • Kann man für die anteiligen Urlaubstage aus den Monaten Januar/Februar jeweils einen oder dann zwei Tage frei machen?

Grüße