Resturlaubsanspruch bei Kündigung Teilzeitjob

Hi,

ich hab da eine wichtige Frage:
ich arbiete in Teilzeit an 4 Wochentagen (mo-do). Ich habe nun zum 15.06.2012 gekündigt und zeitgleich meinen Resturlaub von 6 Tagen beantragt. Meine Frage ist nun folgende: Was ist es korrekt - dass mein letzter arbeitstag der 07.06. wäre oder der 05.06.?
Ich bin mir nicht sicher ob ich die Resturlaubsansprüche inkusive der Freitage zurückrechnen muss oder nicht.

Über schnelle Antworten freue ich mich :smile:

6 Tage Urlaub sind 6 Arbeitstage Urlaub. Wenn also in der Woche nur 4 Tage (mo - do) gearbeitet wird, dann sind das 4 Tage, in einer anderen Woche kämen dann noch die 2 Arbeitstage als Urlaubstage hinzu. Der Freitag zählt nicht.