Resturlaubsanspruch nach Kündigung

Hallo,

ein Arbeitnehmer hat sein Arbeitsverhältnis fristgerecht zum Ende des laufenden Monats gekündigt. Die Kündigung wurde durch den Arbeitgeber anerkannt. Das Verhältnis der beiden ist seitdem eher angespannt. Arbeitnehmer hat noch Resturlaub für das laufenden Jahr. Wohlwissend, dass der bestehende Urlaubsanspruch sich nur auf die laufenden Monate des aktuellen Jahres bezieht, weiß er nicht, ob er jetzt zum Ende seines Arbeitsverhältnisses den Urlaub antragslos nehmen kann, oder muss er diesen zuvor bei der Geschäftsführung beantragen?
Der Arbeitgeber hat bereits signalisiert, dass Resturlaubsansprüche nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses nicht vergütet wwerden.

Kann der Arbeitnehmer ab Tag XY einfach zu Hause bleiben?

Gruß

Blumenschein

Hi!

Der Arbeitgeber hat bereits signalisiert, dass
Resturlaubsansprüche nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses
nicht vergütet wwerden.

Wie nett - dass er im Zweifel keine Wahl hat, weiss er?

Kann der Arbeitnehmer ab Tag XY einfach zu Hause bleiben?

Nein!
Eigenmächtige Urlaubsnahme geht mal gar nicht. Er kann den Urlaub beantragen und evtl. auch per einstweiliger Verfügung durchdrücken.

VG
Guido

P.S. Wenn die letzte Abrechnung erledigt ist und das Geld auf dem Konto liegt sowie das Zeugnis übergeben ist, werden sämtliche Waffen eines AG sehr stumpf, sollte der AN sich selbst beurlauben - sauber ist das allerdings nicht.
Sollte aber eh erst am Monatsletzten gezahlt werden, erledigt sich dieser Hinweis.