Hallo,
ein Arbeitnehmer hat sein Arbeitsverhältnis fristgerecht zum Ende des laufenden Monats gekündigt. Die Kündigung wurde durch den Arbeitgeber anerkannt. Das Verhältnis der beiden ist seitdem eher angespannt. Arbeitnehmer hat noch Resturlaub für das laufenden Jahr. Wohlwissend, dass der bestehende Urlaubsanspruch sich nur auf die laufenden Monate des aktuellen Jahres bezieht, weiß er nicht, ob er jetzt zum Ende seines Arbeitsverhältnisses den Urlaub antragslos nehmen kann, oder muss er diesen zuvor bei der Geschäftsführung beantragen?
Der Arbeitgeber hat bereits signalisiert, dass Resturlaubsansprüche nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses nicht vergütet wwerden.
Kann der Arbeitnehmer ab Tag XY einfach zu Hause bleiben?
Gruß
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Blumenschein