Folgender Sachverhalt: 2011 war der Urlaubsanspruch 22 Tage (mo.-fr.). Im Juni (als die ersten 5 Tage Urlaub schon rum waren)wurde der Urlaubsanspruch auf 26 Tage festgelegt. Bis Ende 2011 wurden 20 Tage Urlaub genommen. Wieviel Resturlaub sind noch?
Sicher keine 6 Tage, weil es ja erst im Juni vereinbart wurde??!
Liebe Grüsse Hope
Hallo,
ich bin kein Anwalt, habe aber dieses Thema für meinen Fall erst kürzlich mit meiner Rechtsabteilung geklärt und dort folgendes grundsätzliches Vorgehen zur Berechnung erklärt bekommen (Annahme: die 26 Tage Urlaub gelten ab 1.6.): Es gelten anteilig die 22 Tage Urlaub für 5 Monate (Rechnung: (22:12)*5) sowie anteilig 26 Tage Urlaub für die restlichen 7 Monate (Rechnung: (26:12)*7). Das macht zusammen einen Urlaubsanspruch von 24,3 Tagen (circa). Und der wird grundsätzlich zu Gunsten des Arbeitnehmers aufgerundet, also 25 Tage.
Bleibt also jede Menge Resturlaub übrig
Lg,
Inka
Hi!
Das macht zusammen einen
Urlaubsanspruch von 24,3 Tagen (circa).
Bis hierhin bin ich von Grundsatz bei Dir, aber
Und der wird
grundsätzlich zu Gunsten des Arbeitnehmers aufgerundet,
das halte ich für ein Gerücht, vor allem, wenn man sich den § 5, Abs. 2 BUrlG als Anhaltspunkt zu Hilfe nimmt.
VG
Guido
das halte ich für ein Gerücht, vor allem, wenn man sich den §5, Abs. 2 BUrlG als Anhaltspunkt zu Hilfe nimmt.
Hi! Da lasse ich mich natürlich gerne berichtigen. Wie gesagt - ich habe diese Aussage zuvor zu selbigem Thema von meiner Rechtsabteilung so erläutert bekommen. Bei mir ging es um einen ,2 Bruchteil, der laut Aussage des zuständigen Ansprechpartners grundsätzlich immer aufgerundet werde. Worüber ich mich natürlich gefreut habe
Sorry für den Fehler!
Viele Grüße,
Inka
Hi!
Sorry für den Fehler!
Passt ja vermutlich meistens, mich störte lediglich das „grundsätzlich“.
Ich habe jetzt zugegeben keine Quelle parat, ich frage mich auch, wie man 0,3333333333333333 Tage als Urlaub gewähren will…
VG
Guido
Vielen Dank!
Die Rechnung ergibt Sinn und wird sicher beeindrucken!
LG Hope