Resturlaubsanspuch bei Kündigung

Hallo,

Situation:

Arbeitnehmer wird betriebsbedingt gekündigt und wird für den Rest der Zeit (1 Monat) freigestellt, womit der Resturlaub (10 Tage) abgegolten wird. Arbeitnehmer meldet sich jedoch bis zum letzten Arbeitstag krank. Muss der Arbeitgeber den nun nicht gewährten Urlaubsanspruch finanziell abgelten ? Über Infos, wenn möglich mit Angabe der Rechtsgrundlage, wäre ich dankbar.

Gruß

Matthias

Arbeitnehmer wird betriebsbedingt gekündigt und wird für den
Rest der Zeit (1 Monat) freigestellt, womit der Resturlaub (10
Tage) abgegolten wird. Arbeitnehmer meldet sich jedoch bis zum
letzten Arbeitstag krank. Muss der Arbeitgeber den nun nicht
gewährten Urlaubsanspruch finanziell abgelten ? Über Infos,
wenn möglich mit Angabe der Rechtsgrundlage, wäre ich dankbar.

Hallo Matthias.

1.) Die „Verrechnung“ des Urlaubs mit der Freistellung ist nur möglich, soweit dies ausdrücklich durch den AG in der Freistellung festgehalten wird.
2.) Im o.g. Fall muß der Urlaub aufgrund der AU selbstverständlich abgegolten werden.
3.) Wenn Du i.o.g. Fall AG bist, ruf die KK an und aktiviere den Medizinischen Dienst zwecks Überprüfung der AU. Bist Du der AN, hoffe ich, daß Du auch wirklich krank warst/bist.

Gruß,
LeoLo

Ja (O.T.)