Resturlaubstage nach kündigung einfordern

Ein Mitarbeiter wurde nach gut 8Jahren Tätigkeit am 01.11. zum 30.11.2010 betriebsbedingt gekündigt. Dieser
erhielt eine Abfindung und wurde (nur mündlich) mit sofortiger Wirkung freigestellt, weil eine Krankschrift
zu erwarten war.
Nach Arbeitslosmeldung erfolgt eine Sperre vom Arbeitsamt vom 01-06.12.10,
wegen 6Tage nResturlaubanspruch. Der Ex-Arbeitgeber hat
diesen weder zeitlich noch finanziell abgegolten, auch auf dem letzten Lohnschein mit Austrittsdatum und Vermerk der Abfindungszahlung steht noch der Urlaubsanspruch. Der Widerspruch gegen die Sperre wurde vom Arbeitsamt abgewiesen. WIE kann man jetzt
an sein Recht kommen? Über Ex-Arbeitger oder Arbeitsamt???

Gefunden:Für diesen Fall bestimmt § 7 Abs.4 BUrlG:
„§ 7 Zeitpunkt, Übertragbarkeit und Abgeltung des Urlaubs.
(4)
Kann der Urlaub wegen Beendigung des Arbeitsverhältnisses ganz oder
teilweise nicht mehr gewährt werden, so ist er abzugelten.“
Gibt es weitere paragraphen zum einfordern?

Ich kenne mich in Bezug auf Arbeitagentur nicht so gut aus, würde aber sagen, dass der urlaubsanspruch mit der abfindungszahlung abgegolten ist. der Kollege soll seinen Arbeitgeber etwas entsprechendes schreiben lassen. Für mich klingt das nach Kündigungsfristen abkaufen lassen, da er nach 8 Jahren innerhalb von 4 Wochen ausgestellt wurde.